Geflügelpest

Hausgeflügel darf jetzt wieder raus

Das Geflügel im Landkreis Gießen darf die Ställe wieder verlassen. Die Aufstallungspflicht ist aufgehoben. Wie das Veterinäramt des Landkreises mitteilt, ist die Geflügelpest in Hessen rückläufig und die aktuelle Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Institutes geht von einem geringen Risiko der Einschleppung durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände aus.


„Die Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht zum Schutz vor der Vogelgrippe wird daher nun außer Kraft gesetzt“, berichtet Hans-Peter Stock als Kreis-Veterinärdezernent in einer Pressemitteilung. In der Nähe von stehenden Gewässern und in Gebieten mit Staunässe, in denen sich vermehrt Wildvögel aufhalten, mussten in den vergangenen Monaten Hausgeflügelbestände vor Kontakt mit Wildvögeln vorsorglich geschützt werden, weil diese möglicherweise die Geflügelpest einschleppen können.

Die Aufstallungspflicht ist jetzt auch für sie aufgehoben.

Warum die Entwarnung erfolgt

Der letzte infizierte Wildvogel wurde in Hessen Mitte März 2021 in der Stadt Offenbach gefunden. Daher folgt nun die Entwarnung. „Unabhängig von einer Aufstallung bietet die konsequente Einhaltung von Hygieneregeln und Biosicherheitsmaßnahmen zu jeder Zeit den besten Schutz vor einer Einschleppung der Geflügelpest in Haustierbestände“, mahnt Dr. Stefanie Graff, Amtstierärztin im Fachdienst Veterinärwesen beim Landkreis Gießen.

Biosicherheitsmaßnahmen gelten weiterhin

Die für alle Geflügelhaltungen weiterhin geltenden allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen, Registrierungs- und Dokumentationspflichten sind auf der Internetseite www.lkgi.de zu finden. Bei Fragen zum Thema ist der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz zu erreichen unter Telefon: 0641 9390-6200 oder per E-Mail: poststelle.avv@lkgi.de

Titelbild: Die verschiedenen Geflügelarten dürfen sich jetzt wieder im Freien aufhalten.(Fotos: Jörg-Peter Schmidt)

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