Beschränkungen aufgehoben
Das Veterinäramt des Landkreises Gießen hebt die Beschränkungen zum Schutz vor der Geflügelpest wieder vollständig auf. Die Pflicht zur Aufstallung sowie weitere Schutzmaßnahmen waren notwendig geworden, nachdem Anfang November 2022 in Hungen-Utphe die hochansteckende Geflügelpest in einer Putenhaltung festgestellt worden war.Überwachungszone besteht nicht mehr
Seither sind jedoch im Landkreis Gießen keine neuen Fälle der Tierseuche bekannt geworden, schreibt die Pressestelte des Landkreises Gießen. Die zehn Kilometer umfassende Überwachungszone rund um den betroffenen Betrieb – in diesem Gebiet galten seither die Beschränkungen – wird seit Sonntag, 11. Dezember 2022 aufgehoben. Dies regelt eine Allgemeinverfügung.
Dennoch weiterhin vorsichtig sein
Wer Geflügel hält, ist dennoch weiterhin zur Vorsicht aufgerufen. Viele Ausbrüche der Geflügelpest in ganz Deutschland betreffen derzeit Hobbyhaltungen – erst vor Kurzem wurde ein Verdacht im Nachbarlandkreis Marburg-Biedenkopf bestätigt. Dort spielte ebenso wie bei einem Fall in Mecklenburg-Vorpommern die Teilnahme an einer Geflügelschau zuvor eine Rolle, während der es vermutlich zur Übertragung der Erreger kam.
Bitte Biosicherheitsmaßnahmen einhalten
Das Veterinäramt rät weiterhin grundsätzlich, konsequent die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dies sind Vorkehrungen, die eine Übertragung des Virus verhindern sollen – egal ob von außen in den eigenen Bestand oder zwischen einzelnen Geflügelhaltungen. Eine gute Übersicht geben die Merkblätter des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) und des Friedrich-Löffler-Instituts, abrufbar unter: umwelt.hessen.de und openagrar.de Die Merkblätter wenden sich an alle Geflügelhalter:innen, insbesondere jedoch an die Verantwortlichen von kleineren Geflügelhaltungen mit weniger als 100 Tieren.
Bestandsregister muss geführt werden
Das Veterinäramt weist auch darauf hin, dass Verantwortliche von Geflügelhaltungen grundsätzlich ein Bestandsregister führen müssen – unabhängig von der Größe des Bestands. Dabei spielt auch keine Rolle, ob es sich um eine Hobbyhaltung oder eine gewerbliche Haltung handelt. Einen Vordruck für Betriebe mit unter 100 Tieren gibt es hier lkgi.de
Größere Betriebe müssen darüber hinaus weitere Angaben im Bestandsregister verzeichnen.
Weiterhin gilt auch: Wer tote Wildvögel findet, sollte dies in bestimmten Fällen dem Veterinäramt melden. Um eine Ausbreitung der Geflügelpest über infizierte Wildvögel frühzeitig zu erkennen, ist die Untersuchung der toten Tiere notwendig. Wer tote Wasservögel, Greifvögel oder Aasfresser wie Krähen entdeckt, sollte dies dem Veterinäramt unter Telefon 0641 9390-6200, E-Mail poststelle.avv@lkgi.de mitteilen. Einzelne tote Singvögel wie Spatzen oder Amseln müssen nicht gemeldet werden, da von ihnen nach bisherigem Kenntnisstand kein besonderes Risiko der Übertragung ausgeht.
Titelbild: Trotz der Aufhebung der Beschränkungen ist weiterhin Vorsicht geboten. (Archivfoto: Jörg-Peter Schmidt)