Gefahr ist noch nicht vorbei
Wer Geflügel hält, sollte unbedingt die nötigen Vorkehrungen zum Schutz vor der Geflügelpest einhalten – darauf weist das Veterinäramt des Landkreises Gießen hin. Die Geflügelpest-Situation hatte sich im Frühjahr entspannt, es kam aber im Verlauf des Jahres immer wieder zu Ausbrüchen vor allem in der Küstenregion Norddeutschlands.Schutzmaßnahmen unbedingt einhalten
In einer Pressemitteilung des Landkreises Gießen heißt es: Das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, geht in seiner Risikoeinschätzung derzeit davon aus, dass Geflügelpestviren das ganze Jahr über im europäischen Raum grassieren wird. „Aus diesem Grund appellieren dringend, den nötigen Schutz einzuhalten und sensibel zu sein“, sagt Christian Zuckermann, Dezernent für Veterinärwesen des Landkreises Gießen. „Dies gilt für alle Haltungen – egal ob privat oder gewerblich.“
Biosicherheitsmaßnahmen einhalten
Das Veterinäramt rät für alle Geflügelhaltungen, konsequent die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dies sind Vorkehrungen, die eine Übertragung des Virus verhindern sollen – egal ob von außen in den eigenen Bestand oder zwischen einzelnen Geflügelhaltungen.
Dazu gehört unter anderem:
In Freilandhaltungen dürfen die Tiere nicht mit Oberflächenwasser getränkt und nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind.
Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
Wer mit den Tieren arbeitet, muss gereinigte und desinfizierte Schutzkleidung oder Einwegkleidung tragen. Es muss sichergestellt sein, dass die Kleidung nach dem Ablegen gereinigt und desinfiziert oder unschädlich beseitigt wird.
Jede Geflügelhaltung muss beim Veterinäramt angezeigt werden, damit beim Ausbruch von Tierseuchen rasch reagiert werden kann.
Weitere Informationen zu den Biosicherheitsmaßnahmen sowie zu den Registrierungs- und Dokumentationspflichten sind online zu finden unter lkgi.de
Sensibel sein beim Kauf von Geflügel
Das Veterinäramt rät auch, beim Erwerb von Geflügel sensibel zu sein. Beim Kauf von Tieren aus Regionen, in denen die Geflügelpest derzeit grassiert, kann es zur Einschleppung des Virus in den eigenen Bestand kommen. Wer Geflügel kauft, sollte darum nach Möglichkeit die neu erworbenen Tiere für mindestens 48 Stunden getrennt halten, bevor sie zu den bereits vorhandenen Tieren gelassen werden. Erkranken oder sterben Tiere – insbesondere nach dem Kauf von Geflügel –, sollte dies immer und rasch tierärztlich abgeklärt werden.
Tote Wildvögel bitte melden
Um eine Ausbreitung der Geflügelpest frühzeitig zu erkennen, ist die Untersuchung bestimmter tot aufgefundener Wildvögel hilfreich. Wer tote Wasservögel, Greifvögel oder Aasfresser wie Krähen entdeckt, sollte dies dem Veterinäramt unter Telefon 0641 9390-6200, E-Mail poststelle.avv@lkgi.de mitteilen. Einzelne tote Singvögel wie Spatzen oder Amseln müssen nicht gemeldet werden, da von ihnen nach bisherigem Kenntnisstand kein besonderes Risiko der Übertragung ausgeht.
Worum es sich bei der Geflügelpest handelt
Die Geflügelpest (umgangssprachlich auch Vogelgrippe) ist eine hochansteckende Tierseuche und wird durch Viren übertragen. Insbesondere Hühner oder Puten erkranken schwer, was zu einem erheblichen Leiden der Tiere und hohen Todesraten führen kann. Im Landkreis Gießen wurde der Erreger zuletzt Anfang des Jahres bei einer in Hungen tot aufgefundenen Wildgans nachgewiesen.
Eine gute Übersicht, was generell von Geflügelhalter:innen gefordert wird und jetzt zusätzlich zu beachten ist, geben die Merkblätter des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) und des Friedrich-Löffler-Instituts, abrufbar unter:umwelt.hessen.de und openagrar.de
Die Merkblätter wenden sich an alle Geflügelhalter:innen, insbesondere jedoch an die Verantwortlichen von kleineren Geflügelhaltungen mit weniger als 100 Tieren.