GEFAHR VORBEUGEN

Es geht um Maul- und Klauenseuche

Wegen des ersten Ausbruchs der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Deutschland seit 1988 bittet auch das Veterinäramt des Landkreises Gießen Besitzerinnen und Besitzer von Tieren, die an MKS erkranken können, um erhöhte Wachsamkeit. Der Nachweis der MKS in Deutschland betraf eine Wasserbüffel-Freilandhaltung in Brandenburg. Der Landkreis Gießen ist derzeit nicht von MKS betroffen.

Besonders aufmerksam sein

„Wer Paarhufer wie zum Beispiel Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Kameliden hält, sollte besonders aufmerksam sein. Wenn unklare Erkrankungen oder Todesfälle von Tieren vorkommen, muss das unbedingt tierärztlich abgeklärt werden“, sagt Christian Zuckermann, Dezernent für Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Rahmen einer Pressemitteilung des Landkreises Gießen.

Halter werden angeschrieben

Das Veterinäramt schreibt in den kommenden Tagen rund 800 Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Kameliden-Haltungen im Landkreis Gießen an und bittet um Mitteilung der aktuellen Bestandsgrößen und Erreichbarkeiten. Diese Mitteilung ist auch dann nötig, wenn erst kürzlich die turnusmäßigen Meldungen zum Stichtag gemacht worden sind. Für Schweinehaltungen müssen diese Daten nicht abgefragt werden: Diese wurden aufgrund der Situation zur Afrikanischen Schweinepest Ende vergangenen Jahres bereits angeschrieben. „Aktuelle Angaben zur Haltung und korrekte Erreichbarkeiten helfen dabei, dass das Veterinäramt beim Nachweis einer Tierseuche schnell und effektiv handeln kann“, erklärt Dezernent Zuckermann. 

Auf Schauen besser verzichten

Das Veterinäramt empfiehlt Tierhalterinnen und Tierhaltern Zurückhaltung bei geplanten Teilnahmen an Veranstaltungen und Schauen mit Tieren, die an MKS erkranken können. Außerdem sollten die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen in den Haltungen überprüft werden – darunter fallen Vorkehrungen zum Schutz vor Kontakt mit anderen Tieren und besonders Wildtieren.

Auch sollten bis auf Weiteres keine Wanderungen und Touren mit Tieren wie Lamas und Alpakas stattfinden. Wer solche Touren anbietet, benötigt dafür grundsätzlich eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz. Informationen dazu sowie der Online-Antrag sind verfügbar unter www.lkgi.de/tierschutz.

Gravierende Tierseuche

MKS gehört zu gravierendsten Tierseuchen überhaupt. Für Menschen ist sie nicht gefährlich. Sie befällt jedoch viele Tierarten, vor allem Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Kameliden. Auch Wildtiere können betroffen sein. MKS ist hochansteckend, sorgt für enormes Tierleid und verheerende wirtschaftliche Schäden. Aktuelle Informationen dazu gibt es unter beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter www.bmel.de sowie beim hessischen Landwirtschaftsministerium unter landwirtschaft.hessen.de/Themen-A-Z/Tierseuchen Das Veterinäramt des Landkreises Gießen ist zu erreichen unter Telefon 0641 9390-

Titelbild: Auch Schafe könnten gefährdet sein  (Foto: Wikipedia, Frisia Orientalis)


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