FREIWILLIGE QUARANTÄNE

Regelung wegen Kinderkrankengeld 

Eltern von Kita-Kindern in Quarantäne können auch dann mit einer entsprechenden Bescheinigung Kinderkrankengeld beanspruchen, wenn die Quarantäne freiwillig gewählt und nicht vom Gesundheitsamt angeordnet wurde. Darauf weist das Gesundheitsamt des Landkreises Gießen hin.

„Uns haben viele Fragen von Eltern zu diesem Thema erreicht“, sagt Landrätin Anita Schneider in einer Pressemitteilung des Landkreises und fährt fort: „Darum wurden entsprechende Informationen und Elternbriefe sämtlichen Kita-Trägern und Kindertageseinrichtungen zugesandt.“

Hohe Infektionszahlen

Hintergrund ist das geänderte Vorgehen des Gesundheitsamtes aufgrund der rasant steigenden Infektionszahlen: Damit nicht eine große Zahl von Eltern gerade an Arbeitsplätzen in Medizin, Pflege und in anderen kritischen Infrastrukturen zur Kinderbetreuung gezwungen ist und fehlt, ordnet das Gesundheitsamt seit vergangener Woche keine Quarantäne ganzer Gruppen mehr an.

Gibt es in einer Kita-Gruppe einen positiven Fall, sollten Eltern die Kita-Leitung darüber informieren. Eltern anderer Kinder der betroffenen Gruppe können eigenverantwortlich und selbstständig entscheiden, ob sie ihr Kind weiterhin in der Kita betreuen lassen oder eine empfohlene zehntägige Quarantäne wählen.

Regelmäßige Testung empfohlen

Das Gesundheitsamt empfiehlt in jedem Fall eine regelmäßige Testung der Kinder – wenn sie weiterhin die Kita besuchen ebenso wie zuhause.

Wer sich für eine Betreuung des Kinds zuhause entscheidet, kann von der Kita-Leitung eine entsprechende Musterbescheinigung sowie ein Bestätigungsschreiben des Gesundheitsamtes erhalten. Beides wurde den Kita-Trägern durch den Landkreis zur Verfügung gestellt. Kita-Leitungen können die Formulare für Eltern ausfüllen. Diese dienen zur Beantragung von Kinderkrankengeld bei der Krankenkasse und als Vorlage beim Arbeitgeber.

Die Musterbescheinigung ist hier zu finden:

musterbescheinigung-data.pdf

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