Ab 20. April darf in Hessen geliefert werden
von Jörg-Peter Schmidt
Mit Spannung wurde jetzt in der Bevölkerung verfolgt, welche Lockerungen es bei den Vorschriften und Empfehlungen zur Vorbeugung gegen Corona geben würde. Entschieden wurde beispielsweise bei Auflagen: Ab Montag, 20. April 2020 dürfen Geschäfte mit einer Fläche von bis zu 800 Quadratmetern wieder öffnen, ebenso (ohne Quadratmeter-Bedingungen) Fahrradläden, Kfz-Händler und die Buchhandlungen. Und für die Eiscafés in Hessen gibt es zumindest einen Teilerfolg.Stellungnahme der Eisdielen-Initiative
Ministerpräsident Volker Bouffier hatte bekannt gegeben, dass ab dem 20. April Eisdielen wieder an ihre Kunden liefern dürfen. Damit ist eine der Forderung der Initiative „Die kleinen hessischen Eismacher“ erfüllt. Der „Landbote“ hatte über diese Initiative, in der Eisdielen-Betreiber aus verschiedenen hessischen Regionen (auch dem Wetteraukreis und dem Kreis Gießen) vertreten sind, berichtet. Eine ihrer Forderungen war: Lieferung wie in jedem anderen Bundesland erlauben.
Am Mittwochabend (15. April) erreichte den „Landboten“ eine Stellungnahme von Christian Mehl (Frankfurt/Main), Sprecher der Initiative „Die kleinen hessischen Eismacher“. Er schreibt: Ministerpräsident Volker Bouffier habe erklärt, Eisdielen sollen ab dem 20. April so gestaltet werden, dass sie in die Lage versetzt werden, ihre Ware auf Bestellung abzugeben und zu verkaufen, wie das bei den anderen Lieferdiensten geschehe. Mehl wörtlich: „Wir freuen uns, dass gemäß der Aussage von Herrn Bouffier nun ab kommenden Montag auch in Hessen Eisdielen wieder in gewissen Rahmen arbeiten dürfen! Es ist aber aus seiner Aussage noch nicht vollständig klar, ob Hessen weiterhin eine Sonderrolle bundesweit einnehmen und nur Lieferdienste durch Eisdielen erlauben wird – oder ob auch die Abholung von Eis und das Mitnehmen von Waffeln/Bechern gestattet sein wird. Das wäre für das Überleben der Eisdielen natürlich noch viel wichtiger als die Lieferung.“ Denn bei dem Transport der Waren könnte es möglich sein, dass sich beispielsweise Lieferdienste wie Lieferando etwa die Hälfte der Marge abschneiden, befürchtet Christian Mehl.

Noch dürfen die hessischen Eisdielen nicht ausliefern. Das wird sich aber ab Montag, 20. April 2020 ändern. (Foto: Jörg-Peter Schmidt)
Einige Fragen offen
Die Gefühle bei verschiedenen Inhaberinnen und Inhabern von Eisdielen scheinen also noch gemischt zu sein. Und es sind auch noch einige Fragen offen, die in den nächsten Tagen zu klären sind. Bis zum 20. April werden in Mittelhessen, dem Vogelsbergkreis, dem Lahn-Dill-Kreis, der Wetterau oder dem Raum Frankfurt/Main massenhaft Bestellungen etwa für die Sorten „Banane“, „Vanille“, „Erdbeer“ oder „Schoko“ bei den Eiscafés eingehen, die dann personell und logistisch die Lieferungen bewältigen müssen. Denn die Vorfreude bei den Kunden ist riesig. Vor allem die Kinder dürften es kaum abwarten können, die Waffel oder den Becher in den Händen halten zu können.
Was die Sicherheitsbestimmungen angeht, hat die Initiative auf ihrer Homepage angekündigt: Falls einzelne Eisdielen oder deren Kunden gegen Abstands- oder Hygienemaßnahmen verstoßen sollten, sollte eine Prüfung durch das lokale Ordnungsamt/Hygieneaufsicht individuell erfolgen. „Schwarzen Schafen“ solle der Betrieb untersagt werden. Zusätzlich sollen Mitarbeiter Mundschutz tragen.
Eines steht jeden falls fest: Montag, 20. April ist der Comeback-Tag des Speiseeises in Hessen!