Allgemeinverfügung verlängert
Der Landkreis Gießen verlängert die aktuell gültige 23. Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus bis zum Samstag, 24. April 2021. Eigentlich wären die Regelungen am Mittwoch, 21. April ausgelaufen.Wegen der erwarteten bundeseinheitlichen Beschränkungen durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes verlängert der Landkreis seine Allgemeinverfügung vorerst nur um drei Tage, erläutert die Pressestelle des Landkreises. Weitere Schritte hängen von den Änderungen des Infektionsschutztgesetzes ab, welche derzeit vorbereitet werden.
Weiter Beschränkung auf öffentlichen Plätzen
Die Allgemeinverfügung sieht für die Zeit zwischen 21 und 5 Uhr eine Beschränkung des Aufenthalts auf bestimmten öffentlichen Plätzen vor, um eine Ausbreitung des Coronavirus insbesondere bei größeren Treffen zu verhindern. Auf diesen Plätzen, die die Kommunen festgelegt haben, ist der Aufenthalt von 21 bis 5 Uhr nur maximal drei Personen aus zwei Hausständen gestattet – Kinder bis 14 Jahre mitgezählt. An den genannten Plätzen ist außerdem der Konsum von Alkohol untersagt. Die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr bleibt grundsätzlich untersagt.
Beispiele in Gießen
Eine Beschränkung für die Zeit zwischen 21 und 5 Uhr beispielsweise in Gießen gilt unter anderm für Berliner Platz, Messeplatz Ringallee einschließlich Parkplatz Ringallee und Marktplatz einschließlich Löbershof, Marktstraße.
Nachzulesen ist die nun erlassene 31. Allgemeinverfügung auf corona.lkgi.de