Vorbeugung im Kreis Gießen
Aufgrund der aktuellen Situation rund um das Coronavirus (SARS-CoV-2) untersagt der Landkreis Gießen ab Freitag (13. März 2020) alle Veranstaltungen über 1000 Teilnehmer, berichtet die Pressestelle des Landratsamts. Damit kommt der Landkreis einem entsprechenden Erlass des hessischen Sozialministeriums an die Gesundheitsämter mit Verweis auf das Infektionsschutzgesetz nach. Die Allgemeinverfügung ist zunächst bis zum 10. April 2020 befristet. Ausgenommen ist der Besuch von Bildungseinrichtungen.Hygieneempfehlungen einhalten
Zugleich empfiehlt der Landkreis Gießen, in jedem Fall auch die Absage oder Verschiebung von Veranstaltungen unter 1000 Teilnehmern zu prüfen. Das betrifft auch alle Veranstaltungen von Schulen, die nicht der Schulpflicht unterliegen. „Jeder, der derzeit Kultur-, Vereins- oder Sportveranstaltungen plant, sollte überprüfen, ob die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Vorkehrungen zur Verhinderung einer Ansteckung wie Belüftung, Handhygiene oder Abstand zwischen Personen eingehalten werden können“, so Landrätin Anita Schneider. Das Sozialministerium hat in seinem Erlass ausdrücklich auf das Risiko der Nähe zwischen Personen bei der Teilnahme an Veranstaltungen sowie die nicht zu überschauende Zusammensetzung hingewiesen. Der Landkreis wird eigene Veranstaltungen ebenfalls überprüfen.
Landrätin Anita Schneider und Kreisgesundheitsdezernent Hans-Peter Stock haben für Donnerstagnachmittag, 12. März 2020 Organisatoren von Großveranstaltungen zum Gespräch eingeladen, um persönlich über die Situation zu informieren. Am Samstag, 14. März 2020 werden die Informationen in einer Sondersitzung der Bürgermeisterdienstversammlung erörtert. „Wir möchten aus erster Hand Informationen und eine konkrete Handhabe geben“, sagt Gesundheitsdezernent Stock.
Das Gesundheitsamt des Landkreises betreut insgesamt sieben Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind und sich in häuslicher Quarantäne befinden, außerdem 31 Kontaktpersonen, die ebenfalls zu Hause isoliert sind (Stand 12. März 2020). Zu den bis Dienstag (10. März) bekannten vier Fällen sind seither drei Fälle hinzugekommen. Dabei handelt es sich um Kontaktpersonen aus dem häuslichen Umfeld der vorher bestätigten Fälle.
Der Verwaltungsstab des Landkreises tagt regelmäßig, um das Gesundheitsamt bei der Bewältigung der Aufgaben zu unterstützen und zu begleiten.
Hinweise zur aktuellen Situation, zu Verhaltensregeln und Erreichbarkeiten sind im Internet unter www.lkgi.de zusammengefasst.
Im Internet unter www.lkgi.de informiert das Gesundheitsamt über die Entwicklung.