Coronakrise

Polizei Mittelhessen zieht positive Bilanz

Aus mehreren Regionen in Hessen wird gemeldet, dass sich die meisten Menschen vernünftig verhalten und die Corona-Vorschriften beachten. Dies betrifft vor allem das Gebot Abstand zu halten, um nicht sich und andere Personen zu gefährden.  Diesen Trend bestätigt das Polizeipräsidium Mittelhessen: „Auf viele einsichtige Bürgerinnen und Bürger traf die Polizei im Landkreis und der Stadt Gießen am kürzlichen langen Wochenende. Von Freitag, 10. April bis Montag 12. April 2020 wurden zwar einige Verstöße gegen das Annäherungsverbot in Sachen Corona festgestellt. Nach entsprechenden Hinweisen zeigten sich die die meisten der jeweils Angesprochenen  vernünftig.“

Nur wenige negative Ausnahmen

Die Ordnungshüter berichten: Nur in ganz wenigen Ausnahmen mussten Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Am Samstag, 11. April hatten sich etwa 40 Menschen im Bereich des alten Steinbruchs in Langgöns-Oberkleen (Kreis Gießen) aufgehalten. Sie entfernten sich wenig später.  Polizeikontrollen gab es über die Feiertage auch entlang der Strecke der B 276 bei Laubach. Ein sehr großer Teil der Biker war dort in Zweiergruppen unterwegs. Auch hier zeigten sich alle Motorradfahrer, die von Beamten hinsichtlich des Kontaktverbotes angesprochen wurden, einsichtig. „Insgesamt gesehen war es für die die Gießener Ordnungshüter ein ruhiges Wochenende“, lautet die Bilanz des Polizeipräsidiums Mittelhessen.

Die meisten Menschen sehen ein, dass in Corona-Zeiten bestimmte Absperrungen  einfach sein müssen. So war es offensichtlich auch am Osterwochenende. (Foto: Jörg-Peter Schmidt)

Bußgelder drohen bei Verstößen

Dieses Verhalten sorgte dafür, dass nur wenige Bußgelder verhängt werden mussten . Wie der „Landbote“ berichtete, hat das Land Hessen einheitliche Strafen bei Verstößen gegen die Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus festgelegt. Je nach Schwere werden bis zu 5000 Euro fällig, wie der  Fachdienst Aufsichts- und Ordnungswesen des Landkreises Gießen  kürzlich bekannt gegeben hatte. Besonders heftige Verstöße, etwa gegen Quarantäneanordnungen, können nach dem Infektionsschutzgesetz sogar als eine Straftat geahndet werden. 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert