Zahlreiche Anträge auf Soforthilfe
Die Corona-Krise und die damit verbundenen Schließungen stellen eine existenzielle Gefahr für viele Geschäfte und Unternehmen dar. Eine Soforthilfe kann seit 30. März 2020 beantragt werden. Dadurch können je nach Beschäftigtenzahl entweder 10.000, 20.000 oder 30.000 Euro die finanzielle Not lindern. Rund 90.000 Anträge sind bislang eingegangen. Die Pressestelle des Regierungspräsidiums Gießen berichtet am Beispiel der Arbeit von Tanja von Nessen, wie der Weg der Anträge weiter geht.Zeit spielt die zentrale Rolle
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat das Regierungspräsidium Kassel beauftragt, die Anliegen so schnell wie möglich abzuarbeiten. Zeit spielt hier eine zentrale Rolle. 120 Beschäftigte vom Regierungspräsidium Gießen haben sich bereit erklärt, die Kollegen in Nordhessen zu unterstützen. Eine von ihnen ist Tanja von Nessen. Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich (RP) hat mit ihr im Home-Office in Gießen gesprochen.

„Für ganz viele Menschen in Hessen ist es sehr wichtig, dass wir so schnell wie möglich ihre Anträge abarbeiten“, unterstreicht der RP. Stellvertretend für alle anderen würdigt er die Bereitschaft der Mitarbeiterin , sich freiwillig zu engagieren. „Hier gibt es die Möglichkeit, in der Krise die Menschen da zu unterstützen, wo wir es eben mit unseren Möglichkeiten am besten können“, sagt von Nessen an ihrem Notebook in dem Raum, der seit ein paar Wochen ihr Büro ist: „Auch für meine normale Arbeit brauche ich oft nicht mehr als einen Computer und ein Telefon – von daher war es leicht, bei den Soforthilfe-Anträgen einzusteigen.“
Normalerweise ist sie bei dem RP Gießen die geschäftsleitende Bürobeamtin für die Umwelt-Abteilung an der Marburger Straße Ecke Friedhofsallee. In dem siebenstöckigen Gebäude genehmigen rund 220 Beschäftigte Windkraftanlagen, haben die mittelhessische Wasserqualität im Blick oder überwachen hessenweit Gentechnikanlagen. Sie ist die rechte Hand von Abteilungsleiterin Karin Ohm-Winter und sorgt dafür, dass alle im Haus das haben, um vernünftig arbeiten zu können – vom Fuhrpark über die Gebäudebewirtschaftung bis zur allgemeinen Organisation der Abteilung.
Die Situation ist dramatisch
Sie weiß, dass sie sich mitten in einem der dramatischsten Momente der Bundesrepublik befindet, von der noch niemand weiß, wie dieses Kapitel in den künftigen Geschichtsbüchern enden wird. Ihre Konzentration fokussiert sich von einem Antrag zum nächsten. „Wir bearbeiten die Anträge komplett von Anfang bis Ende“, berichtet sie. Tempo spielt dabei eine Rolle. Die Dauer pro Antrag beträgt „zwischen zehn Minuten bis zweimal nachfragen“, dann wenn Unklarheiten im Antrag auftauchen. Die Branchen wiederholen sich häufig: „Friseure, Gastronome, Physiotherapeuten oder auch Fitnessstudios sind dabei.“ Hinter jedem einzelnen Antrag steckt eine wirtschaftliche Existenz, die heftige Umsatzeinbrüche irgendwie aushalten muss. „Das allererste Ziel ist es, die Anträge so schnell wie möglich abzuarbeiten“, so die Gießenerin.
Frist für Anträge läuft bis 31. Mai 2020
Mit der Corona-Soforthilfe geben Bund und Länder so unbürokratisch wie möglich finanzielle Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Freiberufler und Kleinunternehmer mit maximal fünf Beschäftigten bis zu Unternehmern, die 50 Menschen beschäftigen, können einmalig und rückzahlungsfrei 10.000, 20.000 oder 30.000 Euro erhalten. Anträge können noch bis zum 31. Mai 2020 täglich zwischen sechs und 24 Uhr beim Regierungspräsidium Kassel online eingereicht werden. Dieses ist mit der Umsetzung beauftragt worden, weil es über viel Erfahrung mit landesweiten Förderprogrammen für große Antragsmengen verfügt. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel zu finden unter: rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe