Wirtschaftsförderung Gießen berät
Die Folgen des Coronavirus treffen nicht nur Privatleute, sondern auch kleine, mittelständische und große Betriebe – ein überregionales Problem. Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Gießen berät Unternehmen zu Unterstützungsangeboten bei Geschäftsausfällen, berichtet die Pressestelle des Landratsamtes. „Corona stellt uns alle vor große Herausforderungen“, so Landrätin und Wirtschaftsdezernentin Anita Schneider. Sie fährt fort: „Daher möchten wir unseren heimischen Unternehmen helfen, während und vor allem nach der Krise weiterhin wirtschaftsfähig zu sein.“
Überbrückungskredite und Kurzarbeitergeld
„Derzeit gibt es für Unternehmen nur Darlehen, um Liquiditätsengpässen entgegenzutreten“, sagt der Leiter der Kreis-Wirtschaftsförderung Dr. Manfred Felske-Zech. Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WI-Bank) bietet zinsvergünstigte Darlehen und sogenannte Nachrangdarlehen für Unternehmen an, letztere auch ohne bankübliche Sicherheiten. „Auch das Kurzarbeitergeld kann eine Hilfe für betroffene Firmen sein“, so Felske-Zech. Kurzarbeitergeld kann beantragt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall betroffen sind. Außerdem können Unternehmer Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeiter beantragen. Dabei ist eine vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit vorgesehen.
Weitere Unterstützungsangebote wie Steuererleichterungen oder Entschädigungszahlungen für besonders betroffene Unternehmen sind noch in der Diskussion. Die Wirtschaftsförderung berät die Unternehmen aus dem Landkreis Gießen individuell. Bei weitere Fragen steht Dr. Manfred Felske-Zech unter der Telefonnummer 0641 9390-1767 oder der E-Mail manfred-felske-zech@lkgi.de zur Verfügung. Zusätzliche Informationen finden Interessierte auf den Internetseiten der Deutschen Industrie- und Handelskammer (dihk.de/de/aktuelles), der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (wibank.de/wibank/corona) oder beim Bundeswirtschaftsministerium (www.bmwi.de/Redaktion).