Bad Nauheim

Weg zum Wohnen geebnet

Von Petra Ihm-Fahle

Im Gebiet Am Taubenbaum in Bad Nauheim können weitere Wohnungen entstehen. Dafür hat das Stadtparlament auf CDU-Antrag in seiner Versammlung am Donnerstag, 26. April 2018, die Voraussetzungen geschaffen. Zunächst war es um den Gartenmöbelmarkt des Kaufhauses Weyrauch gegangen.

Bebauungsplan wird geändert

Denn Weyrauch plant einen Neubau auf seinem Grundstück am Taubenbaum 2, auf dem das Unternehmen schon lange Gartenmöbel veräußert. Vorgesehen sind eine Erweiterung durch einen Anbau mit gewerblichen Flächen im Erdgeschoss, sowie 20 Wohnungen, die im ersten Obergeschoss und im Penthaus-Stil auf dem Dachgeschoss des Anbaus liegen sollen. Um dies zu realisieren, beschloss das Parlament, den Bebauungsplan zu ändern, der im Regionalen Flächennutzungsplan bislang als gewerbliche Baufläche ausgewiesen ist. Geändert wurde nur genau der Teil des knapp 4000 Quadratmeter großen Grundstückes von Weyrauch.

Bedenken zurückgewiesen

Den Stellplatzbedarf für die Wohnnutzung auf dem Grundstück der Weyrauchs soll eine Tiefgarage mit 44 Stellplätzen decken, zudem ein oberirdischer Parkplatz mit 32 Stellplätzen für den Geschäftsbetrieb errichtet werden. Aktuell sind auf dem Gelände ein Imbiss und ein langes Zelt für den Lagerverkauf angesiedelt, was beides zurückgebaut werden soll. Das neue Gebäude soll an die bestehende Lagerhalle anschließen.

Der Weyrauch-Gartenmöbelmarkt am Taubenbaum. (Fotos: Ihm-Fahle)

Widersprochen hat dem Vorhaben im Rahmen der Anhörung der Träger öffentlicher Belange die Industrie- und Handelskammer Gießen-Friedberg (IHK). „Wir unterstützen die Pläne des Kaufhauses Weyrauch, einen Neubau für den Verkauf von Gartenmöbeln und als Lagerstandort zu errichten“, hieß es in der Stellungnahme. Den Bau von 20 Wohnungen lehnt die IHK allerdings ab, trete einer „schleichenden Umwidmung“ von Gewerbegebieten entschieden entgegen. Ein Einwand, die die Stadt aufgrund örtlicher Gegebenheiten als unbegründet zurückgewiesen hatte.

Weitere Mischgebiete

Wie der städtische Bauausschuss auf Antrag der CDU vielmehr beschlossen hatte, soll die Stadt innerhalb des Bebauungsplanes Am Taubenbaum nun auch andere Flächen zu Mischgebieten aufstellen – überall dort, wo es die örtlichen Voraussetzungen ermöglichen würden. Begleitend dazu beantragte die FW/UWG im Parlament, ein Vorkaufsrecht der Kommune an unbebauten Grundstücken zu beschließen. Laut Fraktionsvorsitzendem Markus Theis liegen dort noch freie Flächen. „Wenn wir günstigen Boden wollen, müssen wir verhindern, dass sich Spekulanten billig einkaufen und teuer verkaufen“, sagte er. Wie Manfred Jordis (CDU) anmerkte, handele es sich um ein weitreichendes Anliegen. „Es wäre schön gewesen, wenn Sie dies im Bauausschuss thematisiert hätten“, gab er zu bedenken.

Gleich beschlossen

Nach einer Sitzungsunterbrechung erklärte Peter Heidt (FDP), eine sofortige Entscheidung zum Thema Vorkaufsrecht für problematisch zu halten, weshalb die Liberalen für eine Überweisung in den Bauausschuss plädierten. „Am Ende ist unser Beschluss heute rechtswidrig“, warnte er. Im Ausschuss könne die Formulierung rechtssicher erarbeitet werden. „Die Wahrscheinlichkeit, dass morgen jemand losrennt und Grundstücke kauft, ist unwahrscheinlich“, meinte er. Christdemokrat Jordis war anderer Ansicht: „Wir sind der Meinung, es beschließen zu können“, es gehe um den politischen Willen. „Die Stadt braucht in den nächsten Jahren viel Geld. Und wenn uns das Vorkaufsrecht ermöglicht, viel Geld einzunehmen, sollten wir es tun.“

Einstimmig votierte das Parlament für die Änderung des Bebauungsplanes und mehrheitlich für den Begleitbeschluss der Freien Wähler.

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