Artenschutz

Viele Arten gefährdet

Immer mehr Pflanzen- und Tierarten sind gefährdet oder bereits Vergangenheit. Am jährlichen Tag des Artenschutzes wird auf diesen Aspekt hingewiesen. Am Mittwoch, 3. März 2021, gibt es überregional Aktionen, um an den Artenschutz zu erinnern.

Die Zeit des Lockdowns nutzen viele Menschen,  um Abstellkammern und Speicher zu entrümpeln, schreibt das Regierungspräsidum (RP) Gießen in einer Pressemitteilung. Dabei tauchen möglicherweise auch Tierpräparate, alte Pelzmäntel aus Leopardenfell, Taschen aus Krokodilleder, Besteck mit Elfenbeingriffen und Ähnliches auf. Da fragen sich viele Menschen: Kann ich das noch zu Geld machen? „Hier ist Vorsicht geboten“, sagen die Artenschützer des Regierungspräsidiums Gießen (RP) anlässlich des eingangs erwähnten Internationalen Tages des Artenschutzes.

Bei manchen Tieren keine Handelerlaubnis

Auch verschiedene Luchsarten sind in ihrem Bestand gefährdet. (Fotoquelle: Wikipedia,Bernard Landgraf; User: Baerni)

 „Alle diese Gegenstände, die hier beispielhaft genannt sind, unterliegen dem internationalen Artenschutz“, erläutert Corinna Vahrenkamp, Sachbearbeiterin im Artenschutzteam des RP Gießen. „Nicht nur der Verkauf, sondern sogar der Besitz ist nur ausnahmsweise erlaubt.“ Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen oder kurz CITES beschränkt den Handel mit vielen Tier- und Pflanzenarten – auch wenn die Tiere längst tot sind und verarbeitet wurden. Bei manchen Tierarten gilt sogar ein vollständiges Handelsverbot, etwa bei Nashörnern. „Diese Verbote sollen helfen, den Schutz der vom Aussterben bedrohten Arten in ihren Herkunftsländern durchzusetzen“, erläutert sie.

Wann ist der Verkauf nicht erlaubt?

 Deshalb rät das Regierungspräsidium: Wer persönliche Dinge zum Verkauf anbieten möchte, sollte vorher prüfen, ob diese unter den Artenschutz fallen, unter welchen Voraussetzungen der Verkauf erlaubt ist und welche Dokumente dafür benötigt werden. Nähere Informationen sind beim Artenschutzteam des Regierungspräsidiums Gießen erhältlich. Ansprechpartnerin ist Corinna Vahrenkamp (Tel. 0641 303-5555, E-Mail: corinna.vahrenkamp@rpgi.hessen.de). Soweit die Pressemeldung des RP. 


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Auf der Homepage des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) wurde zum Tag des Internationalen Tags des Artenschutzes  2020 erläutert: „In Deutschland ist jede dritte Tier- und Pflanzenart in ihrem Bestand bedroht, bei den Wirbeltieren sind es gar zwei von drei Arten. Zahlreiche Arten sind vom Aussterben bedroht, unter anderem fast ein Fünftel aller Tagfalterarten…Deutschland braucht jetzt einen effektiven Plan, der nationale, europäische und internationale Bemühungen vereint, um glaubwürdig verhandeln zu können.“  
An den Forderungen des BUND, die von vielen Einzelpersonen oder Institutionen geteilt wird, dürfte sich auch 2021 nichts geändert haben.  

Titelbild: Etwa 50 Jahre alt ist dieses Präparat eines geschützten Mäusebussards, der in der Schutzhaltung über seiner frisch geschlagenen Beute (Goldfasan) ausgestopft wurde. Das Präparat befindet sich in Privatbesitz und darf verkauft werden, da es eine entsprechende Bescheinigung gibt. (Foto: RP Gießen)

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