Veterinäramt im Kreis Gießen schritt ein
Erneut musste in Mittelhessen nach einem Fall von Tierquälerei gehandelt werden: Das Veterinäramt des Landkreises Gießen hat einen Rinderbetrieb im Landkreis Gießen (im Ostkreis) aufgelöst. Wie hauptamtlicher Kreisbeigeordneter Dirk Oßwald mitteilt, waren – ähnlich wie im Herbst in Buseck – katastrophale Verhältnisse in der Tierhaltung der Grund für das Einschreiten.
Tierquälerei im Kreis Gießen
Amtstierärzte hatten bei der Kontrolle des Betriebes 57 Rinder vorgefunden, die keine Möglichkeit hatten, sich im Stall oder Außenbereich trocken abzulegen. Und nicht nur das: Einige der Tiere standen bis zu einem halben Meter tief in einer Mischung aus Gülle und Schlamm. Etwa die Hälfte der Rinder waren hochgradig unterernährt und in ihrer körperlichen Entwicklung weit zurück. Zwei Rinder waren im Stadium des Verendens und mussten eingeschläfert werden. Auch bei den Schafen gab es massive Mängel beim Ernährungs- und Pflegezustand. „Alle Rinder und Schafe wurden aufgrund der tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen innerhalb von zwei Tagen vom Hof entfernt. Dem Halter wurde die Haltung von Klauentieren untersagt“, teilt die Pressestelle des Kreises mit. Der Betrieb stand bereits seit Längerem im Fokus des Veterinäramtes, erfüllte in den vergangenen Jahren auch immer wieder nur die Mindestauflagen der Gießener Behörde.
Betrieb schon lange im Fokus des Veterinäramtes
„Eine nachhaltige Verbesserung konnten wir in der jüngsten Vergangenheit leider nie feststellen – deshalb blieb der Betrieb auch im Blick“, erklärt Dr. Stefanie Graff, die kommissarische Leiterin des Sachgebiets Tierschutz im Veterinäramt des Kreises. Die Situation blieb angespannt. „Was wir aber in der letzten Woche vorgefunden haben, überstieg das tolerierbare Maß deutlich“, ergänzt sie. Wie sie erläutert, waren Veterinärämter in Hessen früher Landesbehörden und sind seit der Kommunalisierung vor gut zehn Jahren den Landkreisen und kreisfreien Städten zugeordnet. Zu den amtstierärztlichen Aufgaben gehört auch der Schutz des Lebens und des Wohlbefindens der Tiere. Das Veterinäramt überwacht hierzu Nutztierhaltungen und gewerbliche Tierhaltungen. Bei möglichen Verstößen gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen werden aber auch private Tierhaltungen überprüft. Zum Umfang der Untersuchungen gehören neben Routinekontrollen etwa von Tiertransporten auf Autobahnen die regelmäßige Überprüfung landwirtschaftlicher Tierhaltungen zur Vermeidung von Tierseuchen, die Kontrolle von durchreisenden Zirkusbetrieben sowie die Kontrolle „aktenkundig“ gewordener privater oder gewerblicher Tierhaltungen. Letztere werden oft durch Hinweise aus der Bevölkerung oder von Tierschutzvereinen bekannt. Diese werden immer zahlreicher. Erhielt das Veterinäramt 2014 noch 289 Tierschutzanzeigen, waren es im vergangenen Jahr bereits 389. Im noch jungen Jahr sind es schon 40. Mit jedem Hinweis sind durchschnittlich vier Kontrollen notwendig. Neben dem üblichen Verständnis vom Tierschutz spielt die Überprüfung und Durchsetzung der durch den Gesetzgeber vorgegebenen Richtlinien beispielsweise für Mindestanforderungen an Tierhaltungen eine Rolle.
Informationen dazu gibt es im Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Gießen unter der Rufnummer 0641 9390-6200 oder per E-Mail an poststelle.avv@lkgi.de