Vogelgrippe

Teilentwarnung im Kreis Gießen

Die Stellpflicht für Geflügel wegen der Vogelgrippe wird ab Montag, 27. Februar 2017, im Landkreis Gießen in weiten Teilen aufgehoben. „Lediglich in den ornithologisch ausgewiesenen Risikogebieten rund um die Heuchelheimer Seen und um das Hungener Seengebiet sowie für Betriebe mit mehr als 1000 Stück Geflügel bleibt sie bis auf weiteres bestehen“, erläutert Hans-Peter Stock, Gesundheitsdezernent im Landkreis Gießen in einer Pressemitteilung des Landratsamtes.(Foto: Daniel Schwen/Wikipedia)

Stallpflicht wird weitgehend aufgehoben

Unabhängig von dieser Entscheidung bleibt die Stallpflicht für das Beobachtungsgebiet Lückenbach rund um die Grube Fernie in Linden-Großen-Linden bis zum 8. März bestehen. Alle anderen Geflügelhaltungen im Landkreis Gießen können ab Montag, 27. Februar das Geflügel wieder im Freien halten. Allerdings müssen auch diese Betriebe weiterhin die bundesweit geltenden Bestimmungen der Geflügelpestverordnung und bis zum 20. Mai auch die Vorgaben der Verordnung über besondere Schutzmaßnahmen in kleinen Geflügelhaltungen einhalten. Verboten bleiben weiterhin Vogelausstellungen in ganz Hessen.  Ab Montag, 27. Februar gelten auch für das Sperrgebiet rund um den positiven Wildvogelfund vom 5. Februar nur noch die Auflagen für das Beobachtungsgebiet. Hunde und Katzen dürfen deshalb ab dem 27. Februar auch wieder in der gesamten Restriktionszone frei umherlaufen. „Hierbei ist jedoch die allgemeine Anleinepflicht für Hunde zu beachten“, betont der Dezernent.

Tierschutzrechtliche Probleme

(Foto: B. Traeger/Wikipedia)

Der Landkreis Gießen hat sich entschlossen, von der durch das Ministerium gewährten Möglichkeit Gebrauch zu machen und die Aufstallungspflicht für den Großteil des Landkreises aufzuheben. Und das, obwohl die Geflügelpestsituation bei Wildvögeln auch in Hessen weiterhin angespannt ist. „Allein diese Woche wurde in Südhessen bei 14 Wildvögeln die Geflügelpest festgestellt“, berichtet Dr. Stefanie Graff, Sachgebietsleiterin Tierseuchenbekämpfung des Landkreises. Bei vielen Geflügelhaltungen bringe die bereits seit mehr als 13 Wochen andauernde Aufstallung jedoch tierschutzrechtliche Probleme mit sich. „Außerdem wurde bis auf den Nachweis einer Geflügelpestinfektion im Opel-Zoo in Kronberg bei keinem weiteren gehaltenen Vogel in Hessen Geflügelpest diagnostiziert“, sagt die Amtstierärztin.

Für große Geflügelhaltungen  mit mehr als 1000 Tieren  bleibt die Stallpflicht allerdings bestehen, da im Falle der Einschleppung von Geflügelpest in diese Bestände viele Tiere getötet werden müssten. „Diese Entscheidung ist eine angemessene Abwägung zwischen Tierwohl, Risiken und den hohen Belastungen insbesondere für Rassegeflügelzüchter und Kleinbetriebe“, erklärt Stefanie Graff.

Ein Rat der Veterinär-Fachleute aus der Kreisverwaltung: Wo es das Tierwohl zulässt, sollte das Geflügel weiter in den Ställen oder nach oben abgedichteten Volieren bleiben. „In allen Fällen sind aber die grundsätzlich geltenden Biosicherheitsmaßnahmen der Geflügelpestverordnungen und der Eilverordnung zum Schutz von kleinen Geflügelhaltungen strikt einzuhalten“, betont sie.

Die für alle Geflügelhaltungen weiterhin geltenden allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen, Registrierungs-
und Dokumentationspflichten sind auf der Internetseite unter der Adresse lkgi.de zu finden.

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