Tierseuchen

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Zur Eindämmung von Tierseuchen sind die Tierärzte und Tiergesundheitsaufseher des Veterinäramts ständig auf Weiden unterwegs, kürzlich auch in Lich-Muschenheim.

Der Chip im Ohr des Schafs

Ein Schaf nach dem anderen durchläuft den Trichter und spürt von der Prozedur wohl kaum etwas. Fast gleichgültig lassen die Tiere die Kontrolle über sich ergehen. Dabei greift die Amtstierärztin jedem Schaf ans Ohr und hält ein elektronisches Lesegerät vor den Chip in der Ohrmarke. „Wir sind verpflichtet, zu kontrollieren, ob alle Tiere der Herde eine Ohrmarke tragen und diese auch richtig registriert ist“, erklärt Amtstierärztin Dr. Stefanie Graff vom Veterinäramt des Landkreises Gießen.

Die Ärztin ist an diesem Tag  mit einigen Kollegen bei der Herde von Familie Sauerborn, die das Restaurant „Zum heiligen Stein“ betreibt. Schäferin ist Franziska Storch. Die Kontrolle der Schafhaltung beschreibt der Kreis Gießen in einer Pressemiteilung. Zwei Weiden sind abgesteckt, dazwischen ein Trichter, den alle Tiere gefügig durchlaufen. „Wir müssen mindestens eine Stichprobe von 60 Schafen checken“, erklärt Stefanie Graff ihrem Chef. Denn Dirk Oßwald, hauptamtlicher Kreisbeigeordneter und Dezernent für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, ist an diesem Tag mitgekommen, um sich ein Bild von den Arbeiten zu machen. Er sagt: „Ich bin froh, dass die meisten Tierbesitzer im Landkreis Gießen ihren Pflichten nachkommen und ihre Tiere pflichtgerecht anmelden und mit Ohrmarken versehen. Denn nur so können im Ernstfall die Tierärzte des Landkreises eine Ausbreitung einer Tierseuche verhindern, weil sie über aktuelle Tierbestände Bescheid wissen.“

Schafe
Amtstierärztin Dr. Stefanie Graff, Dirk Oßwald, Patricia Schmidt (Veterinärpraktikantin), Tiergesundheitsaufseher Karlheinz Hahn, Tiergesundheitsaufseher Thomas Kühn, Schäferin Franziska Storch (von links). (Fots: Kreis Gießen)

Vor allem in Rinder-, Schaf- und Ziegenhaltungen wird die Einhaltung der Kennzeichnungs- und Buchführungspflichten regelmäßig überprüft – auch in Hobbytierhaltungen. Eine zentrale Stelle wählt Betriebe aus, die dann von den örtlichen Veterinärämtern zu überprüfen sind. Im Jahr 2015 mussten so im Landkreis Gießen 23 Schaf- und Ziegenhaltungen durch Kontrolleure des Veterinäramtes überprüft werden. Eine davon die Herde von Schäferin Franziska Storch. Dabei wird anhand der digitalen Ohrmarken überprüft, ob genau die Tiere in der Herde stehen, die in den Listen verzeichnet sind.

Aber nicht nur Kennzeichnungs- und Buchführungspflichten müssen von Nutztierhaltern eingehalten werden. „Für viele Tierseuchen gibt es jährliche Untersuchungsverpflichtungen“, erklärt  Graff „einige Seuchen betreffen nur Tiere, andere können auch für den Menschen gefährlich werden, zum Beispiel Brucellose bei Rindern, Schafen und Ziegen oder Salmonellen und Geflügelpest bei Geflügel. Von den meisten dieser Seuchen sind wir mittlerweile frei, aber es muss dennoch weiterhin untersucht werden, damit eine Einschleppung sofort erkannt und bekämpft wird.“ Ein Tierseuchenausbruch hätte nicht nur Auswirkungen auf die tierische oder menschliche Gesundheit, sondern auch auf wirtschaftliche Zusammenhänge, weil es mitunter sofort Verbringungsbeschränkungen für Tiere und tierische Produkte gibt, erklärt sie weiter.

Kommen Nutztiere aus verschiedenen Beständen zusammen – zum Beispiel auf Ausstellungen oder Tierbörsen – besteht eine besonders hohe Gefahr der Krankheitsverbreitung. Deshalb muss in solchen Fällen das Veterinäramt Maßnahmen bestimmen, um die Sicherheit der ausgestellten Tiere zu gewährleisten. 2015 wurden in diesem Zusammenhang über 30 Gefahrenabwehrverfügungen erlassen.

Auch bei Wildtieren muss regelmäßig kontrolliert werden, ob sie an bestimmten Tierkrankheiten leiden. So wurden im vergangenen Jahr aus dem Landkreis Gießen 33 Füchse, Maderhunde und Waschbären auf Tollwut untersucht, 49 Wildschweine auf Wildschweinpest und 433 Wildvögel auf Geflügelpest. „Zum Glück bestätigen die Untersuchungen keine dieser Krankheiten“, bekräftigt Dirk Oßwald. Allerdings wurde Leptospirose bei einem Waschbären, bei drei Füchsen der Fuchsbandwurm und bei vier Feldhasen Tularämie festgestellt. Diese Befunde nehmen die Veterinäre zwar ernst, aber es besteht derzeit kein Grund zur Beunruhigung.

Obwohl die Zahlen für ein arbeitsreiches Jahr sprechen, ist es doch aus Sicht der Veterinäre nicht ungewöhnlich verlaufen. Der Landkreis ist vom Ausbruch einer Tierseuche verschont geblieben. Dr. Graff vom Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist die  Ansprechpartnerin beim Landkreis Gießen, wenn es um die Bekämpfung von Tierseuchen geht. Zu erreichen ist der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz über Telefon: 0641 9390-6200 oder E-Mail: poststelle.avv@lkgi.de

Tiere in Zahlen

Gemeldet waren 2015 im Landkreis Gießen:

285 Rinderbestände mit 13.691 Rindern
239 Schweinebestände mit 18.259 Schweinen
471 Schaf- und Ziegenbestände mit 10.733 Tieren
1410 Equidenhaltungen mit 3953 Pferden und Eseln
1361 Geflügelhaltungen mit 141.893 Stück Geflügel, inkl. Tauben
6 Kamelidenhaltungen mit 48 Tieren (z.B. Alpaka, Lama)
224 Fischhaltungen mit Verbindung zu natürlichen Gewässern
423 Bienenhaltungen

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