Tierschutz

Regeln für Winterweiden

Wenn der goldene Herbst dem nasskalten Winter weicht, wird ein Aufenthalt im Freien für den Menschen ungemütlich. Bei Weidetieren ist dies nicht der Fall. „Deren Behaglichkeitstemperatur liegt deutlich unter der Wohlfühltemperatur des Menschen“, sagt der Dezernent des Kreises Gießen für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Dirk Oßwald. Damit die Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde die dauerhafte Haltung auf der Winterweide ohne gesundheitlichen Schaden überstehen, müssen aber bestimmte Regeln eingehalten werden.

Das Futter anpassen

„Es dürfen nur gesunde und gut genährte Tiere im Winter draußen gehalten werden“, so Oßwald in einer Pressemitteilung des Landkreises. Zudem müssten die Tiere an die Haltungsumstände gewöhnt sein, damit für sie genügend Zeit bleibt, ein dichtes Winterfell zu entwickeln. „Bei niedrigen Temperaturen ist mit einem erhöhten Grundumsatz zu rechnen, die Energiemenge in der täglichen Futterration muss dementsprechend angepasst werden“, erläutert Dr. Maike Klein, Sachgebietsleiterin der Tierschutzüberwachung des Landkreises Gießen. Bei der üblichen Wintertrockenfütterung etwa mit Heu kann dem Futtermittel kaum Wasser entzogen werden. Daher muss die tägliche Wasserration vergrößert werden. Außerdem benötigen die Tiere jederzeit Zugang zu sauberem Trinkwasser. Bei anhaltendem Frost ist der Halter dafür verantwortlich, dass das Wasser nicht einfriert.

(Foto: Eberhard Robert Kopp_pixelio.de)

„Eine sehr wichtige Voraussetzung für eine tierschutzgerechte Haltung im Freien ist der Zugang von jedem Tier zu einem Witterungsschutz“, berichtet die Tierärztin . Dieser muss den Tieren eine Rückzugsmöglichkeit bieten, in der sie vor Wind und Nässe geschützt stehen und liegen können. Für Rinder, Ziegen und Pferde sollte dieser aus einem überdachten, möglichst mehrseitig geschlossenen Unterstand bestehen. Er kann entweder aus natürlichen Gegebenheiten oder aus künstlich errichteten Einrichtungen hergerichtet werden. Schafe brauchen bei  ungünstigen Klimabedingungen ebenfalls einen möglichst mehrseitig geschlossenen Unterstand als Witterungsschutz:„Der Liegeplatz muss ausreichend trocken eingestreut sein und von der Größe her allen Tieren gleichzeitig zugänglich sein.“

Standort mit Bedacht wählen

Auf der Weide darf es nicht zu einer Staunässe und Morastbildung kommen. Deshalb rät Maike Klein: „Wählen Sie einen geeigneten Standort mit Bedacht, außerdem darf die Anzahl der Tiere nicht zu hoch sein.“ Sollen Schafe auf der Winterweide ihre Lämmer bekommen, muss in jedem Fall eine geschlossene Hütte, d.h. dreiseitig geschlossen mit Dach, oder ein Unterstand vorhanden sein. Die Hütte muss groß genug sein, dass Schafe, die gerade ihre Lämmer bekommen, für vier bis fünf Tage in der Hütte oder im Unterstand untergebracht werden können. „Werden all die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, bietet eine Winterhaltung im Freien den Tieren eine naturnahe Unterbringung und ist aus Sicht des Tierschutzes zu befürworten“, sagt Dr. Maike Klein abschließend.

Wer Fragen zur Tierhaltung hat, kann sich an den Fachdienst für Veterinärwesen und Verbraucherschutz beim Landkreis Gießen wenden (Telefon 0641 9390-6200, E-Mail: poststelle.avv@lkgi.de).

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