NPD in Büdingen

Geschichtsverein wird Lachmann nicht los

Von Klaus Nissen

Nach fünf Jahren geht der Streit um den Vereins-Ausschluss in die nächste Runde. Seit 2013 bemüht sich der Vorstand des Geschichtsvereins, den NPD-Funktionär Daniel Lachmann auszuschließen. Bislang vergeblich.

NPD in Büdingen

Der zähe Zwist zwischen dem Büdinger Geschichtsverein und Daniel Lachmann hat eine aktuelle Parallele: Der Frankfurter Eintracht-Präsident Peter Fischer verkündete, er werde Mitglieder der rechtspopulistischen Partei in seinem Sportverein nicht dulden. Dafür erntete er Strafanzeigen wegen Beleidigung und übler Nachrede. Unklar ist noch, ob und wie der Verein seine 48000 Mitglieder auf AfD-Mitgliedschaft überprüft – und ob er rechtslastige Fußballfans tatsächlich rauswerfen kann. Die Büdinger sind da ein Stück weiter. Am 12. Januar 2018 musste sich der Amtsrichter Udo Merle wieder einmal mit der Sache befassen.

Der 37-Jährige Büdinger Daniel Lachmann ist hauptamtlicher Geschäftsführer der hessischen NPD. Er sitzt im Stadtparlament und im Kreistag. Mit sichtlichem Spaß organisiert Lachmann  provokante Auftritte und Prozesse. Vor zwei Jahren marschierte er mit 150 Rechtsextremen durch Büdingen. Bei einer  Gedenkstunde zur Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz am 27 Januar 2017 habe sich Lachmann nicht vom Sitz erhoben, berichtet der Geschichtsvereins-Vorsitzende Joachim Cott. Ihm gab das Anlass, den NPD-Funktionär wieder mal aus dem Geschichtsverein zu werfen. Oder es wenigstens zu versuchen.

 

Die Kontrahenten Daniel Lachmann (links) und Joachim Cott. Fotos: Nissen

 

 

 

 

Schon  2013 hatte der rund 270 Mitglieder zählende Verein den Ausschluss des Rechtsextremisten beschlossen. Doch der NPD-Mann wehrte sich vor Gericht gegen den Rauswurf. Seine Begründung: Der Verein habe es damals versäumt, ihn, Lachmann, zu den Ausschlussgründen anzuhören. Der Rauswurf blieb aus formalen Gründen unwirksam.

Der Geschichtsverein zog Konsequenzen und änderte die Satzung. In  Paragraph 7 heißt es nun, die Mitgliedschaft erlösche bei vereinsschädigendem Verhalten. Das sei gegeben bei Mitgliedschaft in einer Organisation, die „verfassungswidrige/verfassungsfeindliche und/oder rechts- oder linksradikale, insbesondere nationalsozialistische Diktatur in Deutschland (von 1933 bis 1945) verherrlichende Zielsetzungen/Tendenzen verfolgt.“  Anfang  2017 stellten die Lokalhistoriker um Cott bei der Mitgliederversammlung erneut einen Ausschluss-Antrag. „Da konnte Lachmann seinen Sermon loswerden“, erinnert sich der Vorsitzende. Am Ende stimmten nur drei Mitglieder gegen den Ausschluss Lachmanns.

Doch der NPD-Mann klagte erneut. Der Ausschluss sei in der Tagesordnung der Mitgliederversammlung nicht ausreichend angekündigt worden, so Daniel Lachmann. Der Büdinger Amtsrichter Udo Merle musste sich mit der Sache befassen. Im vorigen Oktober erörterte er sie mit den Anwälten beider Seiten. Der Verein stellte noch einmal schriftlich dar, warum der Ausschluss für ihn formal richtig sei.

Für Freitagmittag kündigte Richter Merle seinen Beschluss an. Und der lautet: Die Beweiserhebung geht weiter. Es müssten noch Zeugen vernommen werden. Sie sollen Auskunft geben, ob Lachmanns Vereinsausschluss im vorigen April wirklich formal korrekt stattgefunden hat. So lange das nicht klar ist, bleibt der NPD-Aktivist Mitglied des ehrwürdigen Geschichtsvereins, teilt Merles Richter-Kollege Stefan Knoche mit. Wann Klarheit herrscht, blieb gestern unklar.

Eines Tages wird es dem Verein vermutlich gelingen, Daniel Lachmann formal korrekt auszuschließen. Und Lachmann wird dagegen klagen. Erst dann muss der Richter grundsätzlich entscheiden, ob ein Geschichtsverein NPD-Mitglieder ausschließen darf. Die Chancen dürften besser stehen als für den Ausschluss von AfD-Anhängern aus der Frankfurter Eintracht. Denn nicht der AfD, sondern der NPD bescheinigte das Bundesverfassungsgericht, sie sei eine verfassungsfeindliche Partei.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert