Kriminalitätsopfer-Tag

Viele Opfer schweigen

Gewalt in Partnerschaften ist ein Thema, zu dem das Polizeipräsidium Mittelhessen am Tag der Kriminalitätsopfer am Sonntag, 22. März 2020 informiert. Ein Großteil der betroffenen Personen spricht nicht darüber. Aus Scham, Angst und Unsicherheit schweigen viele Opfer und Betroffene. Gewalt in Partnerschaften ist keine Privatsache – sie ist auf jeden Fall eine Menschenrechtsverletzung. Das Leid der Kinder wird oftmals vergessen, wenn sie Gewalt im familiären Umfeld miterleben, teilt das Polizeipräsidium mit.

Thema: Gewalt in Partnerschaften

Eine repräsentative Studie des Bundesfamilienministeriums zeigt auf, dass jede vierte Frau in Deutschland mindestens einmal im Leben körperliche oder sexuelle Gewalt durch ihren Partner erlebt hat. Häusliche Gewalt existiert quer durch alle Schichten; weder Bildung noch Status bieten Schutz. Auch Männer werden in Partnerschaften verletzt, auch Frauen werden gewalttätig. Formen und Ausmaß sind allerdings unterschiedlich.

Häusliche Gewalt bezeichnet unabhängig vom Wohnsitz und der Tatörtlichkeit die Gewalt in Partnerschaften
– die aktuell bestehen
– die sich in Auflösung befinden
– die aufgelöst sind und noch im direkten Bezug zur früheren Lebensgemeinschaft stehen.


Körperliche Gewalt ist rechtlich definiert: Sämtliche Handlungen, die Schmerzen erzeugen wie schlagen, würgen, stoßen oder mit Gegenständen bewerfen, sexuelle Gewalt, Nötigung zu sexuellen Handlungen bis hin zur Vergewaltigung, psychische Gewalt, Bedrohung, Beleidigung, Demütigung mit Worten. Auch das Verbot, Verwandte oder Bekannte zu besuchen oder die Drohung, die Kinder wegzunehmen. Es gibt die ökonomische Gewalt, finanzielle Gewalt, z. B. der Partner kontrolliert alle Ausgaben, der Frau wird eine Erwerbstätigkeit verboten.

Kindeswohl gefährdet

Das Miterleben von familiärer Gewalt, ein Aufwachsen in einer gewaltgeprägten häuslichen Atmosphäre ist immer auch eine Gefährdung des Kindeswohls. Der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung ist bereits dann gegeben, wenn Kinder die Gewalt hören. Mitunter müssen Kinder mit ansehen, wie ein Elternteil gegenüber dem Partner Gewalt ausübt. Oft fühlen sich Kinder / Jugendliche für die häusliche Gewalt verantwortlich und quälen sich mit Schuldgefühlen. Sie trauen sich nicht, über das Erlebte zu Hause zu sprechen. Die betroffenen Minderjährigen fühlen sich zur Geheimhaltung verpflichtet. Sie wollen nicht nach außen tragen, was in ihrem engsten Umfeld passiert.

Bei Kenntnisnahme einer Straftat im häuslichen Bereich hat die Polizei im Interventionsprozess eine entscheidende Rolle. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages hat sie die Verpflichtung, eine konsequente Strafverfolgung mit entsprechender Ermittlungsarbeit durchzuführen.
Die Notrufnummer 110 ist und bleibt in einem akuten Notfall die erste Anlaufstelle. Opfer können auch eine Polizeistation vor Ort aufsuchen, um eine Strafanzeige zu erstatten. Während der Anzeigenaufnahme informieren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte Geschädigte einer Straftat über ihre Rechte, über die Möglichkeiten der Opferentschädigung und über Hilfseinrichtungen. Die Hilfs- und die Unterstützungsangebote orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen der Betroffenen im Zusammenhang mit der Tat.

Wie kann man bei häuslicher Gewalt helfen? Man nimmt beispielhaft Poltern und Schreie aus der Nachbarwohnung wahr. Eine Gewalthandlung ist eine Straftat, egal wo und zwischen wem sie ausgeübt wird. Man muss also nicht fürchten, sich in eine Privatangelegenheit einzumischen und ruft die Polizei. Hat man einen Verdacht, kann man die betroffene Person ansprechen und Unterstützung anbieten, den Kontakt zu einer Beratungsstelle herzustellen. Vermeiden sollte man grundsätzlich eine direkte körperliche Nähe zur gewalttätigen Person. Man kann sich der Polizei als Zeugin bzw. Zeuge zur Verfügung stellen. Die Zeugenaussage ist ein wichtiger Beitrag, um dem Opfer zu seinem Recht zu erhelfen.

Unter www.infovictims.de erhält man Infos über Beteiligungsrechte von Opfern im Strafverfahren

Nützliche Links/Anlaufstellen:

polizei-beratung.de Opferinformationen zu wichtigen Kriminalitätsphänomenen,
Hinweise zum Ablauf eines Strafverfahrens

infovictims.de Anschauliche Darstellung der Abläufe und Beteiligungsrechte von Opfern im Strafverfahren

odabs.de Bundesweiter Überblick über Hilfsangebote

hilfetelefon.de Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist ein bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder noch erleben. Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung unterstützt das Hilfetelefon Betroffene aller Nationalitäten, 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr. Auch Angehörige, Freundinnen und Freunde sowie Fachkräfte werden anonym und kostenfrei beraten.

frauenhaeuser-hessen.de Frauenhäuser Hessen bietet hilfesuchenden Frauen, Fachkräften und anderen unterstützenden Personen die Möglichkeit, sich umfassendund aktuell über die Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen in Hessen zu informieren.

lks-hessen.de/themen/kinder ist die Internetadresse der Landeskoordinierungsstelle gegenHäusliche Gewalt vom Hessischen Ministerium der Justiz.

gewalt-ist-nie-ok.de Hinweis-Seite von der Berliner Initiative gegen Gewalta n Frauen – BIG e. V. Kinder und Jugendliche finden unter der Webadresse ein umfassendes Informationsangebot zu häuslicher Gewalt. Die Website wendet sich sowohl an direkt Betroffene, in deren Familie Häusliche Gewalt vorkommt, als auch an Kinder und Jugendliche, in deren Freundeskreis dies geschieht.

Noch einige Angaben zum Tag der Kriminalitätsopfer am 22. März 2020. Seit 1991 macht der Weiße Ring mit dem Tag der Kriminalitätsopfer am 22. März auf Menschen aufmerksam, die durch Kriminalität und Gewalt geschädigt wurden. Das Polizeipräsidium Mittelhessen beschäftigt besonders geschulte Kolleginnen und Kollegen, die über die Möglichkeiten von Hilfsangeboten informieren. Infos über  Opferschutz im Polizeipräsidium Mittelhessen unter k.polizei.hessen.de/845395614

„Häusliche Gewalt“ – Ansprechpartner in Mittelhessen
k.polizei.hessen.de/408476433

Die Ansprechstellen werden von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten betreut, welche grundsätzlich verpflichtet sind, bei Kenntnis einer Straftat, Ermittlungen einzuleiten (§ 163 StPO). Die hier aufgeführten Ansprechpartner sind nicht rund um die Uhr im Dienst. Sollte man dringend Hilfe benötigen, wählt man  bitte den Notruf 110.
Mehr findet Sie man Internet auf der Seite der mittelhessischen Polizei
unter: k.polizei.hessen.de/775556414

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