EVB klagt gegen Bundesregierung
Der Energiebildungsverein (EBV) zieht für den Klimaschutz vor das Bundesverfassungsgericht. Die Bundesregierung habe kein Klimaschutzprogramm vorgelegt. Das sei ein Verstoß gegen die Verfassung der Bundesrepublik und gegen das Pariser Klimaabkommen, erklärt der in Rockenberg ansässig Verein.Verstoß gegen Klimaschutzabkommen
Der EVB setzt sich für den Schutz von Natur, Umwelt und Klimaschutz ein. Ein Schwerpunktsthema sind dabei die erneuerbaren Energien. „Als vor genau 10 Jahren 120.000 Leute in Deutschland aus der Photovoltaikbranche entlassen wurden, weil die damalige Merkelregierung auf Anweisung der Kohle- und Atombranche das Erneuerbare Energiengesetz verdorben hatte, ging der EBV gegen die damalige Bundesregierung vor. Das nutzte nicht viel, erst der Krieg in der Ukraine brachte wegen einer teilweise zusammengebrochenen Grundenergieversorgung zwangsweise einige Veränderungen“, schreibt der Verein in einer Pressemitteilung. „Auch die aktuelle Bundesregierung hat bislang trotzdem kein wirksames und verfassungskonformes Klimaschutzprogramm vorgelegt. Hier liegt ein klarer Verstoß gegen unsere Verfassung und das Pariser Klimaschutzabkommen vor. Das nehmen wir nicht hin und treten in Klimaklagen ein“, sagt Diethardt Stamm, Vorsitzender des EBV.
Der EBV verweist auf die weltweiten und speziell auch in Deutschland in diesem Jahr wieder katastrophalen Hochwasserprobleme, Waldbrände in vielen Ländern oder die riesigen Flächen mit toten Wäldern vom Winterstein in der Wetterau bis zu vielen weiteren deutschen Mittelgebirgsflächen. Der November 2023 sei der heißeste seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. „Und die gegen den Klimaschutz agierende Regierungsampel bekommt noch nicht einmal ein Tempolimit auf Autobahnen und Bundesstraßen hin. Lediglich die ökologischere Bahn erhält ein Tempolimit gepaart mit partiellen Fahrausfällen verursacht durch einen mangelhaften und seit vielen Jahren vernachlässigten Betrieb“, schreibt der EVB.
Beim Verkehr steigen die Emissionen
Über fehlendes Geld werde gejammert, aber Milliardensubventionen für klimaschädliche SUV-Dienstwagen und die „Förderung“ von Diesel und Kerosin seien problemlos vorhanden. Und erst am 4. Oktober 2023 habe die Bundesregierung ein sogenanntes Klimaschutzprogramm beschlossen, das nach eigener Bewertung bis 2030 eine Klimaschutzlücke von 331 Millionen Tonnen Kohlendioxyd-Äquivalenten vorsehe. Weil dann die erlaubten Emissionsmengen nach rund weiteren 10 Jahren erschöpft seien, habe das Bundesverfassungsgericht dies als verfassungswidrig festgestellt. Es sei schlimm, dass ausgerechnet im Verkehrssektor die Treibhausgasemissionen immer weiter anstiegen, obwohl der Ampelregierung bekannt sein sollte, dass man alleine über ein Tempolimit 11 Millionen Tonnen Kohlendioxyd pro Jahr einsparen könne, beklagt der EVB.
Deshalb sei nun das Bundesverfassungsgericht gefragt. Gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) geht der EVB diesen Weg. Der Energiebildungsverein hat dafür Geld bereitgestellt. Stamm: „Wir setzen uns für den Schutz von Klima und Umwelt und somit der Menschen ein und daraus ergibt sich, dass wir einen Prozess gegen einen üblen Verkehrsminister wie Volker Wissing anstreben. Er muss zu einem rechtskonformen Klimaschutz-Sofortprogramm verurteilt werden. Er sollte wenigstens auf den Expertenrat der Bundesregierung hören, die sein Verkehrs-Sofortprogramm als rechtswidrig festgestellt hat. Der EBV wird dem Minister Wissing den Marsch blasen“. Der Verein habe auch andere Ministerien im Blick, die durch Nicht- oder Falschhandeln gegen das Pariser Klimaschutzabkommen verstießen. „Die vielen Details dazu werden Gegenstand von umfangreichen Gerichtsverhandlungen sein“, kündigt der EVB an.