Kaninchenseuche

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Das Veterinäramt des Wetteraukreises warnt vor der Kaninchenkrankheit (Hämorrhagische Krankheit RHD „rabbit haemorrhagic disease“). Zahlreiche Tiere sind daran gestorben. Genaue Zahlen gibt es nicht, da die Krankheit nicht meldepflichtig ist. Impfstoff ist schwer zu bekommen.

Ansteckend und tödlich

Kaninchen
Wildlebende Kaninchen sind genauso betroffen wie als Haustiere gehaltene. (Foto: Thermos/Wikipedia)

„RHD ist eine tödlich verlaufende ansteckende Erkrankung, die bei wild lebenden und als Haustier gehaltenen Kaninchen auftritt“, heißt es in einer Pressemitteilung des Wetteraukreies. Ausgelöst wird diese Infektion durch ein Virus, das sogenannte RHD-Virus. Die Erkrankung ist seit den 1980er Jahren bekannt. Zuerst ist sie in China aufgetreten, 1988 wurde sie auch in Deutschland festgestellt. Derzeit grassiert eine neue Variante, das sogenannte RHD2-Virus.

Erkrankte Tiere zeigen zunächst ein stark gestörtes Allgemeinbefinden mit hohem Fieber und verenden innerhalb von ein bis drei Tagen. Ein wesentliches Merkmal der Erkrankung ist eine hochgradige Störung der Blutgerinnung, die unter anderem zu blutigem Nasenausfluss führt. Jungtiere bis zu einem Alter von acht bis zehn Wochen erkranken in der Regel nicht.

Das Virus wird in erster Linie durch direkten Kontakt oder durch Insekten übertragen, eine Ansteckung ist jedoch auch über Personen, Futter, Gerätschaften, Transportkäfige sowie indirekte Kontakte auf Ausstellungen möglich.

Tiere impfen lassen

Das Veterinäramt des Kreises empfiehlt, die Kaninchen impfen zu lassen und vorerst keine Kaninchenausstellungen zu besuchen. Die Tiere sollten so jung wie möglich geimpft werden und – in der Regel im Abstand von drei Wochen – eine sogenannte Grundimmunisierung erhalten.In Deutschland gibt es allerdings keinen zugelassenen Impfstoff gegen RHD-2. Er muss aus dem europäischen Ausland bezogen werden. Dies ist nur über niedergelassene Tierärzte auf Antrag bei dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Abteilung V „Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen“, Mainzer Str. 80 in 65189 Wiesbaden (Email: vetabt@umwelt.hessen.de) möglich.

Vor Insekten schützen

Als zusätzliche Schutzmaßnahme wird empfohlen, Kaninchen soweit wie möglich vor Insekten zu schützen und Kontakt zur Wildpopulation zu unterbinden. Daher ist es ratsam, soweit möglich, Kaninchen im Haus und nicht im Außenbereich zu halten.

Weiter wird empfohlen, kein Grünfutter zu schneiden oder anderes bodennahes Futter an die Kaninchen zu verfüttern, um einen Eintrag von Virus in den Bestand zu vermeiden.
Aus Anlass dieses aktuellen Seuchengeschehens weist das Veterinäramt ausdrücklich darauf hin, dass unabhängig von der derzeit grassierenden RHD alle Ausstellungen oder andere Veranstaltungen, bei denen Kaninchen aus verschiedenen Beständen zusammenkommen, bei im Veterinäramt gemeldet werden müssen.

Weitere Informationen gibt es bei der Wetterauer Veterinärbehörde unter Telefon 06031-83-2401

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