Grünpfeil für Radler

Bald auch in Gießen

In Gießen wird in Kürze an zunächst 19 Ampeln das neue Verkehrszeichen „Grünpfeil nur für Radfahrer“ zu finden sein. Fahrradfahrer dürfen hier auch dann rechts abbiegen, wenn die Ampel Rot zeigt. Dies allerdings nur, wenn andere Verkehrsteilnehmer – insbesondere Fußgänger – dabei nicht behindert oder gefährdet werden.

Bürger reichten Vorschläge ein

Möglich macht das die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die im April 2020 rechtskräftig wurde, wird in einer Pressemitteilung  der Stadt Gießen erläutert. Das neue Verkehrszeichen „Grünpfeil nur für Radfahrer“ ist eine von mehreren neuen Regelungen, mit der das Bundesverkehrsministerium den Straßenverkehr noch sicherer und klimafreundlicher machen möchte.

„Auch wenn keine Verpflichtung zur Anordnung besteht, möchten wir den Radverkehr mit Hilfe dieser Maßnahme an ausgewählten Kreuzungen beschleunigen und damit attraktiver machen“, so Bürgermeister Peter Neidel. 

Die Stadtverordnetenversammlung hat eine Liste von zu prüfenden Stellen im Stadtgebiet beschlossen. Im Ergebnis dieser Prüfung konnte die Straßenverkehrsbehörde den deutlich überwiegenden Teil auch tatsächlich anordnen, gelten doch strenge Prüfkriterien, die nachzuweisen sind. 

Grünpfeil nur für Radfahrer in KölnEhrenfeld (Kreuzung Subbelrather Straße/Leyendeckerstraße. Das Foto entstand, als diese Regelung an dieser Straße Pilotprojekt  war..(Quelle:  © Raimond Spekking/CC BY–SA 4.0, via Wikimedia Commons)

Bürgermeister Neidel teilt mit, dass mit der bundesweiten Ankündigung des neuen Verkehrszeichens auch schon über die Liste der Stadtverordneten hinausgehend Vorschläge aus der Öffentlichkeit eingegangen sind. „Zunächst möchten wir aber Erfahrungen sammeln. Das Zeichen kann angeordnet werden, wenn die Verkehrslage es zulässt, also insbesondere die Verkehrssicherheit von Fußgängern nicht beeinträchtigt wird. Sollte es verstärkt Beschwerden geben, insbesondere, dass Radfahrer nicht zunächst vor der Fußgängerfurt anhalten und die bevorrechtigten Fußgänger unbehindert kreuzen lassen, müssen die Regelungen auch noch einmal hinterfragt werden.“ 

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