Geflügelpest

Dringender Appell an Geflügelhalter

Das Veterinäramt des Landkreises Gießen warnt vor einer Einschleppung der Geflügelpest. Wer Geflügel hält, sollte dringend nötige Schutzvorkehrungen treffen. Seit Mitte Oktober 2021 wurden in Norddeutschland wieder vermehrt mit Geflügelpest infizierte Wildvögel gefunden und erste Fälle in Geflügelbetrieben bekannt.

Vor Kurzem wurde die Geflügelpest auch in Rheinland-Pfalz bei Wildvögeln unweit der hessischen Landesgrenze festgestellt. Das als Bundesbehörde für Tiergesundheit und Tierseuchenprävention zuständige Friedrich-Löffler-Institut schätzt die Gefahr der Einschleppung in Hausgeflügelbestände als hoch ein, gibt die Pressestelle des Landkreises Gießen zu bedenken. 

Haltungsbetriebe sind gefährdet

Die Geflügelpest ist eine Viruserkrankung von Vögeln, die neben einem erheblichen Leiden der erkrankten Tiere und einer hohen Todesrate schwerwiegende Auswirkungen auf Geflügelhaltungsbetriebe haben kann. Nur in Ausnahmefällen ist bisher ein Überspringen des Erregers auf Menschen bekannt.

Sicherheitsmaßnahmen wichtig

Zugvögel können sich unerkannt mit Geflügelpest infizieren und diese während ihres Herbst- und Frühjahrszugs über große Entfernungen verbreiten. Nur durch ausreichende Biosicherheitsmaßnahmen kann es gelingen, dass die Erreger nicht in Hausgeflügelhaltungen gelangen.

Tierhaltung nach außen abschirmen

Was bedeutet das konkret? Biosicherheitsmaßnahmen umfassen alle Vorkehrungen, um den eigenen Geflügelbestand gegen das Eindringen von Krankheitserregern zu schützen. Am besten wird dies erreicht, wenn die Tierhaltung nach außen abgeschirmt und der Zugang zu den Stallungen durch Menschen begrenzt wird.

Vorschriften bitte beachten

Grundsätzlich muss die Haltung der Tiere bei der Hessischen Tierseuchenkasse (HTSK), dem Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (HVL) und dem zuständigen Veterinäramt registriert und angemeldet werden. Wer Geflügel hält, muss ein tagesaktuelles Bestandsregister führen. Die Tiere selbst dürfen nur an Stellen gefüttert werden, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben. Das gleiche gilt auch für die Lagerung von Futter, Einstreu, Gerätschaften und Maschinen, die in der Geflügelhaltung verwendet werden. 

Auf Hygiene achten

Beim Betreten und Verlassen der Stallungen ist auf Hygiene zu achten. Dazu gehört das gründliche Händewaschen mit Seife sowie die Trennung zwischen Straßen- und Stallkleidung. Zudem sollten nur Personen zu den Tieren gelassen werden, deren Besuch unbedingt erforderlich ist. Auch Hunde und Katzen gelten als Gefahr, ebenso Nagetiere, deren Bekämpfung deswegen angeraten ist.

Diese Merkblätter wenden sich an alle Geflügelhalter:innen, insbesondere jedoch an die Verantwortlichen von kleineren Geflügelhaltungen mit weniger als 100 Tieren.

Stallpflicht muss noch geprüft werden

Ob und wann es eine Aufstallungspflicht für die Tiere gibt – diese also dauerhaft im Stall bleiben müssen – müsse im Einzelfall nach einer eingehenden Risikoanalyse geprüft werden. „Dabei werden verschiedene Faktoren bewertet“, erklärt Dr. Stefanie Graff, Leiterin des Veterinäramts und im Landkreis Gießen für die Eindämmung und Bekämpfung von Tierseuchen zuständig. Dazu zählt unter anderem, wie rasch und umfangreich sich die Geflügelpest in der näheren Umgebung ausbreitet. Die Stall-Pflicht soll so lange wie möglich vermieden werden. „Wir haben dabei auch immer den Tierschutz im Blick, da eine Aufstallungspflicht immer auch eine Einschränkung in der Bewegungsfreiheit der Tiere bedeutet“, sagt Christian Zuckermann, Dezernent für Veterinärwesen. 

Tote Wildvögel an Fachdienst melden

Um eine Ausbreitung der Geflügelpest frühzeitig zu erkennen, ist die Untersuchung tot aufgefundener Wildvögel hilfreich – vor allem von Wasservögeln. Wer an Gewässern, in Wald und Feld tote Vögel entdeckt, wird gebeten, dies dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz zu melden, Telefon: 0641 9390-6200, E-Mail: poststelle.avv@lkgi.de.

„Bitte nehmen Sie die Vorgaben ernst und helfen Sie mit, dass die Geflügelpest in unserer Region kein leichtes Spiel hat“, appelliert Veterinäramtsleiterin Dr. Graff.

Eine gute Übersicht, was generell von Geflügelhaltungen gefordert wird und jetzt zusätzlich zu beachten ist, geben die Merkblätter des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) und des Friedrich-Löffler-Instituts, abrufbar unter: umwelt.hessen.de Und  openagrar.de

Titelbild: Wichtig ist,  dass die Tierhaltung nach außen abgeschirmt  ist. (Archivfoto: Jörg-Peter Schmidt)

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