Initiative bittet um Öffnung
von Jörg-Peter Schmidt
Man hat den Eindruck, die meisten Menschen sind sich darüber einig, dass die teilweise sehr strengen Vorschriften zur Vorbeugungen gegen Corona sinnvoll sind. So gibt es sicherlich gute Argumente, dass in Hessen den Eisdielen weder Verkauf noch Auslieferung erlaubt sind. Denn gerade in der Osterzeit dürften sich – wenn auch mit Abstand – Menschenschlangen bilden, um „Erdbeer“ oder „Schoko“ abzuholen. Jetzt haben sich allerdings die Inhaberinnen und Inhaber mehrerer Eisdielen zusammengeschlossen – dies mit dem Ziel, dass sie trotz Corona-Problem in Hessen wieder ihre Produkte verkaufen dürfen.Eisdielenbetrieb nur in Hessen untersagt
Der Name dieser überregionalen Initiative lautet „Die kleinen hessischen Eismacher“. Unter hessische-eismacher.de wird die Verärgerung erläutert: „In ganz Deutschland versuchen gastronomische Betriebe, die Verbreitung des Coronavirus zu reduzieren und gleichzeitig zu überleben. Auch in Hessen haben viele Eisdielen investiert, um den Abstand zwischen Kunden sicherzustellen und Lieferdienste anzubieten. Aber seit dem 27.3. 2020 ist auch das vorbei: Als einziges Bundesland hat die Landesregierung in Hessen jeglichen Betrieb von Eisdielen untersagt! Restaurants und Gaststätten dürfen Abhol- und Lieferdienste anbieten. Kiosks und Supermärkte dürfen weiterhin Genussmittel wie Tabak und Alkohol verkaufen und liefern. Eisdielen dürfen in Hessen gar nichts. In keinem anderen Bundesland gelten solche Regeln.“ Auf der Homepage der Initiative ist eine Tabelle abgebildet, aus der hervorgeht, dass in der Tat beispielsweise in Bayern und Hamburg der Außerhaus-Verkauf von Speiseeis erlaubt ist.
Seitens der Initiative, in der auch einige Betriebe aus dem Kreis Gießen, der Wetterau und dem Raum Frankfurt/Main vertreten sind, wird befürchtet: „Trotz Corona-Soforthilfe werden in Hessen viele kleine Eisdielen Insolvenz anmelden müssen. Denn Eisdielen verdienen naturgemäß zwischen März und Juni etwa 75 Prozent ihres Jahresumsatzes und können Mindereinnahmen nicht mehr später ausgleichen. Hunderte Arbeitsplätze werden dauerhaft verloren gehen.“ Die Forderung seitens der Eismacher lauten:
- Lieferung durch Eisdielen erlauben – wie jedes andere Bundesland auch!
- Abholung von Eis nach Vorbestellung erlauben – wie jedes andere Bundesland auch!
- Mitnahmebetrieb auch ohne Vorbestellung erlauben, solange Abstandsmaßnahmen rigoros durchgesetzt werden – wie in zehn von 15 anderen Bundesländern auch!
Sicherheitsabstand soll gewahrt werden
Ausdrücklich wird von der Initiative auf Sicherheits-Bedingungen hingewiesen, die eingehalten werden sollen, falls der Verkauf wieder erlaubt ist: „Falls einzelne Eisdielen oder deren Kunden gegen Abstands- oder Hygienemaßnahmen verstoßen sollten, sollte eine Prüfung durch das lokale Ordnungsamt/Hygieneaufsicht individuell erfolgen.“ „Schwarzen Schafen“ solle der Betrieb untersagt werden. Zusätzlich sollen Mitarbeiter Mundschutz tragen. Die Selbständigen haben mittlerweile eine Petition beim Hessischen Landtag eingereicht und hoffen, dass die Eisdielen auch in Hessen beispielsweise wieder die Sorten „Vanille“ oder „Nuss“verkaufen dürfen.
Auf der Homepage der Eismacher wird zudem dazu aufgerufen, den Protest per Mail an Politikerinnen und Politiker zu schicken. Wer die Internetseiten von „Die kleinen hessischen Eismacher“ aufruft, findet dort die Namen der Eisdielen-Betreiber, die sich der Initiative angeschlossen haben, und auch ein Impressum. Man darf gespannt sein, wie in der Bevölkerung die Forderungen unter dem Titel „Die kleinen hessischen Eismacher“ aufgenommen werden. Gegenüber dem Hessischen Rundfunk verteidigte kürzlich Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne) die Position des Landes Hessen: die Erfahrung zeige, dass beim Abholen von Speiseeis die Kundinnen und Kunden nahe beieinander stehen.