„Notbremse“ gestoppt
Auf diese Meldung haben viele Menschen sehnsüchtig gewartet: Im Landkreis Gießen gelten ab Samstag (22. Mai 2021) nicht mehr die Regeln der „Bundesnotbremse“ zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Weil der Landkreis Gießen nach den vom RKI ausgewiesenen Daten stabil eine Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 aufweist, gilt ab diesem Tag die Stufe 1 der hessischen Landesregelung.Private Treffen sind damit ab Samstag für zwei Haushalte erlaubt. Es bestehen keine Ausgangsbeschränkungen mehr, die nächtliche Ausgangssperre ist aufgehoben, erläutert der Landkreis Gießen in einer Pressemitteilung.
Schnelltest für Präsenzunterricht
Für die Schulklassen eins bis sechs sowie Abschlussklassen gilt Präsenzunterricht, für die Klassen sieben bis elf Wechselunterricht. Für die Teilnahme am Präsenzunterricht ist zweimal wöchentlich ein Schnelltest erforderlich. Im ÖPNV gilt die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken (OP-Masken, FFP2- oder vergleichbare Masken).
Weiterhin Maskenpflicht
Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs ist mit begrenzter Kundenzahl und Pflicht zum Tragen medizinischer Masken geöffnet. Für den übrigen Einzelhandel können Geschäfte mit Terminvereinbarung („Click and Meet“) besucht werden. Es besteht Maskenpflicht, das Vorweisen eines negativen, aktuellen Testergebnisses wird empfohlen (Schnelltest maximal 24 Stunden alt, PCR-Test maximal 48 Stunden alt).
Außengastronomie öffnet unter Auflagen
Außen-Gastronomie darf unter Auflagen öffnen: Nötig für den Besuch ist auch hier ein negatives, aktuelles Testergebnis. Gastronomen müssen die Kontaktdaten der Gäste erfassen. Das Gesundheitsamt des Landkreises Gießen ist an die Luca-App angeschlossen, die für diesen Zweck von Betreiber*innen ebenso wie von Gästen genutzt werden kann.
Alle Informationen rund um die neuen Landesregeln hat das Hessische Sozialministerium unter soziales.hessen.de