Bundestag und Landrat

Briefwahl ist angelaufen

Noch knapp fünf Wochen: Dann wird im Landkreises Gießen nicht nur der neue Bundestag, sondern auch ein Landrat oder eine Landrätin gewählt. Bereits seit Montag, 16. August 2021, sind die Briefwahlunterlagen bei den Wahlämtern der Städte und Gemeinden zu erhalten.

Die Wahlbenachrichtigungen, auf deren Rückseite ein entsprechendes Antragsformular abgedruckt ist, werden in den kommenden Wochen als Brief zugestellt, kündigt die Pressestelle des Landkreises Gießen an. Anträge können aber auch ohne diesen Vordruck per Brief, Fax oder E-Mail gestellt werden. Außerdem bieten zahlreiche Städte und Gemeinden im Landkreis Gießen bereits jetzt ein digitales Antragsformular, sodass die Briefwahlunterlagen auf einfache Weise beantragt werden können. Die Wahlämter benötigen zur genauen Identifizierung die Vornamen, den Familiennamen, die Anschrift und das Geburtsdatum. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Antrag kann auch mündlich gestellt werden

Der Briefwahlantrag kann auch mündlich im Wahlamt gestellt werden. Dazu genügt die Vorlage des Personalausweises. Dies hat den Vorteil, dass die Unterlagen sofort in Empfang genommen werden können und die Briefwahl an Ort und Stelle in einer Wahlkabine durchgeführt werden kann. Wer die Unterlagen auch für eine andere Person wie etwa den Partner oder die Eltern mitnehmen möchte, benötigt eine schriftliche Vollmacht der betreffenden Person(en). Um Missbrauch auszuschließen, dürfen nicht mehr als vier Vollmachten vorgelegt werden.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite wahlen.hessen.de oder auf der Internetseite des Landkreises lkgi.de unter Politik>Wahlen.  

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert