Blauzungenkrankheit

Landkreis Gießen im Sperrbezirk

Der Landkreis Gießen fällt ab Freitag, 25. Januar, in die Sperrzone der Blauzungenkrankheit, teilt die Pressestelle des Landkreises mit. Die Tierseuche sei für den Menschen ungefährlich, Fleisch- und Milchprodukte könnten ohne Bedenken verzehrt werden. Das Veterinäramt des Kreises ruft Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter aber dazu auf, ihre Tiere umgehend impfen zu lassen. Für Transport und Handel von Tieren gelten Einschränkungen.

Wiederkäuer betroffen

„Empfänglich für die Tierseuche sind alle Wiederkäuer, also neben Rindern, Schafen und Ziegen auch Büffel, Rehe und Hirsche“, erklärt der Landkreis. In Hessen seien zwar bisher noch keine Fälle von Blauzungenkrankheit festgestellt worden, trotzdem werde der komplette Landkreis Gießen zum Sperrgebiet erklärt. Dies regele eine Allgemeinverfügung. Hintergrund sei der Ausbruch der Krankheit in einem landwirtschaftlichen Betrieb im Landkreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz. In einem Radius von 150 Kilometern entstehe ein Restriktionsgebiet. Mittlerweile seien alle Landkreise in Süd- und Mittelhessen betroffen.

Die Blauzungenkrankheit sei eine nicht ansteckende Erkrankung bei Wiederkäuern, die durch das Bluetongue-Virus (Blauzungen-Virus, BTV) verursacht werde, erläutert das Veterinäramt des Kreises Gießen. Das Virus werde von Gnitzen, das seien blutsaugende Mücken der Gattung Culicoides, von Tier zu Tier übertragen und auf diesem Wege verbreitet. Das Virus könne bis zu 60 Tage im Blut infizierter Wiederkäuer zirkulieren und mit modernen Diagnostikmethoden nachgewiesen werden. Bei der Blauzungenseuche 2006 bis 2009 seien viele Tiere schwer erkrankt und es sei zu vielen Todesfällen gekommen. Beim aktuellen Blauzungenseuchengeschehen in Deutschland sei noch kein Tier erkrankt. Das Virus sei bei Handelsuntersuchungen bei gesunden Tieren diagnostiziert worden.

Impfungen erforderlich

Zwar sei es für eine kurze Übergangszeit möglich, Tiere aus der Sperrzone innerhalb Deutschlands auch ohne Impfung unter Einhaltung bestimmter Bedingungen zu bringen, ab März sei dies aber nur nach Impfungen möglich. Näheres zur Impfung regele eine Allgemeinverfügung, die seit 2016 jährlich verlängert worden sei, zuletzt im Dezember 2018. Die ständige Impfkommission Veterinäre empfiehlt die Impfung von Schafen, Ziegen und Rindern gegen die Serotypen BTV4 und BTV8. Die Impfung vermittele einen sicheren Schutz, sie ist weitgehend nebenwirkungsfrei und daher empfehlenswert.

Die Allgemeinverfügung, eine Übersichtskarte über die Sperrzonen, die für Tierhalter nötigen Formulare sowie weitere Informationen zu den Verbringungsregelungen und zur Impfung können auf der Internetseite des Landkreises Gießen www.lkgi.de eingesehen werden. Weitere Informationen gibt der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreis Gießen unter Telefon 0641 9390-6200.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert