Bahnstreik

Ein beinharter Machtkampf

Von Anton J. Seib

bahn2Beim derzeitigen Bahnstreik wird mit lauteren und unlauteren Mitteln gerungen. Es ist ein Machtkampf, bei dem es auch um das Überleben kleinerer Gewerkschaften geht.

Es geht um mehr als den Lohn

Eine Nation geht unter. Weil Züge nicht fahren. Es wird gejammert, geflucht und zur Hatz auf den Vorsitzenden der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Claus Weselsky, aufgerufen. Ihm die Scheiben seines Hauses einzuschmeißen, ist da noch eine harmlose Aufforderung. Die meisten Menschen sind auch deshalb so empört, weil sie auf die Propaganda hereinfallen, mit denen sie seit Monaten überschüttet werden – von sensationsgierigen und an Hintergründen kaum interessierten Medien. Nicht nur von der Zeitung mit den großen Buchstaben. „Wenn Sie dem Bahnsinnigen selbst die Meinung geigen wollen, das ist seine Telefonnummer“, schrieb das Blatt. „Focus Online“ zeigte sein Wohnhaus und ernannte Weselsky zum „meist gehassten Deutschen“.

Grundrecht auf Koalitionsfreiheit

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Nicht wenige Blätter wurden so zu Brandbeschleunigern in einer Tarifauseinandersetzung, die mehr ist als der Kampf um fünf Prozent mehr Lohn und Gehalt, die Verkürzung der Wochenarbeitszeit von 39 auf 37 Stunden und familienfreundlichere Schichtregelungen. Hinter den Kulissen geht es vor allem auch darum, künftig kleine Gewerkschaften auszuschalten. Stichwort: Tarifeinheitsgesetz. Da kommt der Arbeitskampf der Klein-Gewerkschaft GDL gerade Recht. Und nicht wenige Beobachter vertreten die Auffassung, die Bahn verzögere einen Abschluss absichtlich, in der Hoffnung, das für sie günstige Tarifeinheitsgesetz werde zuvor verabschiedet. Das könnte im Sommer sein. Dann gilt in einem Unternehmen nur der Tarifvertrag jener Gewerkschaft, die zum Zeitpunkt des jüngsten Abschlusses im Betrieb die meisten Mitglieder hatte. Bei den Betrieben der Deutschen Bahn dürfte das in der Regel nicht die GDL, sondern die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVB) sein. Der Arbeitskampf ist in Wahrheit ein beinharter Machtkampf. In dem die GDL ihr Grundrecht auf Koalitionsfreiheit mit Zähnen und Klauen verteidigt. Auch deswegen eskaliert der Tarifkonflikt gerade jetzt.

Gewerkschaftslandschaft wird erschüttert

Bislang schloss die GDL Tarifverträge für die 20 000 Lokführer ab. Bei ihnen ist sie die stärkste Arbeitnehmervertretung. Die anderen Berufsgruppen bei der Bahn, dabei handelt es sich um etwa 140 000 Beschäftigte, wurden durch die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) vertreten. Ein Abkommen, mit dem dies geregelt wurde, lief Mitte 2014 aus und wurde nicht verlängert. Jetzt will die GDL auch für etwa 17 000 Zugbegleiter, Restaurantkräfte und Rangierer verhandeln, weil man in diesem Bereich die meisten Mitglieder habe, so das Argument der GDL. Und da scheint ein Konflikt auf, der demnächst die Gewerkschaftslandschaft erschüttern könnte.

Tarifeinheit gekippt

Um Arbeitskämpfe wie derzeit bei der Bahn künftig zu verhindern, will die Große Koalition gesetzliche Regelungen. Das Bundesarbeitsgericht hatte 2010 den Grundsatz der Tarifeinheit gekippt. Für gleiche Beschäftigtengruppen können seither verschiedene Tarifverträge konkurrierender Gewerkschaften gelten. Mit dem neuen Gesetz soll das gekippt werden.

Rechte kleiner Gewerkschaften beschnitten

Kritiker halten das für verfassungswidrig. Etwa Harald Bauman-Hasske von der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen. Damit würden die Rechte kleinerer Gewerkschaften in unzulässiger Weise beschnitten, sagte Baumann-Hasske in einem Interview mit dem Deutschlandfunk.  Auch im Gewerkschaftslager selbst gebe es unterschiedlichen Ansichten. So fänden der DGB und eine Reihe weiterer Gewerkschaften das Gesetz gut, weil sie eher davon profitieren würden. Das Gesetz mache den DGB-Gewerkschaften das Leben leichter. „Aber das sollte nicht das Ziel der Gesetzgebung sein“, so Baumann-Hasske.

Selbst ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags kommt zum Ergebnis, das geplante Gesetz sei verfassungswidrig, da es einen Eingriff in die kollektive Koalitionsfreiheit sei.

Link: Entwurf eines Gesetzes zur Tarifeinheit http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/040/1804062.pdf

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