Atomwaffenverbot

Ein Meilenstein

von Ursula Wöll

Als „a historic milestone“, einen historischen Meilenstein, bezeichnet die ‚International Campaign to Abolish Nuclear Weapons‘ (ICAN) das im Januar 2021 in Kraft tretende Verbot, Atomwaffen zu lagern, herzustellen oder abzuwerfen. Etwa 13400 dieser Massenvernichtungs-Waffen existieren weltweit, genug um den Globus zu pulverisieren. In der BRD lagern 20 davon, und zwar im Bundeswehr-Fliegerhorst Büchel in der Eifel. Wenn der UN-Atomwaffenverbotsvertrag am 22. Januar in Kraft tritt, verstößt das gegen das Völkerrecht und auch gegen das Grundgesetz.

Büchel bald Atomwaffenfrei?

Die ‚International Campaign to Abolish Nuclear Weapons ICAN‘ hat sich so sehr für die Abschaffung der Atomwaffen verdient gemacht, dass sie dafür 2017 den Friedensnobelpreis erhielt. Nun endlich sind wir der Utopie einer atomwaffenfreien Welt einen großen Schritt nähergekommen, weil das Inkrafttreten des UN-Atomwaffenverbotsvertrags unmittelbar bevorsteht.  Bereits im Jahr 2017 beschloss die UN diesen Atomwaffenverbotsvertrag. 122 Staaten, also satt die erforderliche Mehrheit der 193 UN-Mitgliedsstaaten, stimmten dafür. Dieser Vertrag hat folgende Regeln: Er tritt nach 90 Tagen in Kraft, die zu zählen beginnen, nachdem ihn 50 Staaten ratifiziert, ihn also „zuhause“ positiv abgestimmt haben. Und das war genau am Samstag der Fall. Am 24. Oktober ratifizierte, einen Tag nach Jamaica und Nauru, das kleine Honduras als 50. Staat den Verbotsvertrag! Leider muss ich Wasser in diesen goldenen Wein gießen. Die Staaten, die Atomwaffen besitzen wie etwa die USA, China oder Russland, waren nicht unter den 122 Ächtern der Bombe. Ob sie sich an das geltende Recht halten und das Teufelszeug ab Januar endlich verschrotten werden? Da müsste schon ein Wunder geschehen. Hat also das Verbot nur eine symbolische Wirkung? Nein, dieses Verbot ist wirklich ein Meilenstein, auch für uns in der BRD.

Nukleare Teilhabe wird illegal

Leider war auch unsere Bundesrepublik nicht unter den 122 Staaten, die in der UN gegen Atombomben stimmten. „Wir“ besitzen zwar keine solchen Bomben, aber auf deutschem Boden lagern 20 davon, die den USA gehören. In Büchel in der Eifel, auf dem Gelände des dortigen Bundeswehr-Fliegerhorstes, sind sie eingegegraben. Die Bundeswehr hat eine „Nukleare Teilhabe“: Wenn die USA beschließen, Atombomben zu werfen, dann werden diese in Büchel an einen Bundeswehr-Flieger gehängt, der sie ans Ziel transportiert und dort abwirft. Seit Jahren protestieren Friedensgruppen vor dem Fliegerhorst in Büchel gegen diese „Nukleare Teilhabe“. Sie fordern ein Wegbringen der 20 Bomben, die jeweils noch mehr Sprengkraft haben als jene, die 1945 die japanischen Städte Hiroshima und Nagasaki einäscherten und so viele Menschen töteten.

Elke Koller.

Die Apothekerin Dr. Elke Koller hat als Bücheler Einwohnerin gegen diese Bomben in ihrer Nachbarschaft geklagt. Unterstützt wurde sie dabei von „Atomwaffenfrei jetzt“, eine der deutschen Mitgliedsorganisationen von ICAN. Bislang scheiterte Frau Koller. Ab dem 22. Januar könnte sie erfolgreich vor die nächste Instanz, den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, ziehen. In § 25 unseres Grundgesetzes heißt es nämlich: ‚Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechts‘. Ihr juristischer Erfolg wäre eine Ermutigung für die Proteste in Belgien, Italien, den Niederlanden und der Türkei, in denen ebenfalls US-amerikanische Atombomben lagern.

Anstatt den UN-Verbotsvertrag zu befolgen und ihre Bomben abzuziehen, wollen die USA sie sogar ‚modernsieren‘. Dadurch wäre auch eine geringere Sprengkraft einstellbar, was uns als positiv verkauft werden soll. Es ist allerdings ein Rückschritt, denn dann würden hirnlose Militärs sicher viel schneller bei Konflikten zur Atombombe greifen. Unverständlich ist auch die Entscheidung des Berliner Verteidigungsministeriums, das die in die Jahre gekommenen Kampfflugzeuge durch neue ersetzen wird. Eine Anzahl dieser neuen Militärflieger sollen nämlich wiederum in der Lage sein, Atombomben zu transportieren. Stattdessen sollten unser Parlament und unsere Regierung nun endlich ebenfalls ihre Unterschrift unter den UN-Atomwaffenverbotsvertrag setzen. Die Ausflucht, als Nato-Mitglied ginge das nicht, ist von einstigen UN-Generalsekretären entkräftet worden. Am 22. Januar sollte sofort die „Nukleare Teilhabe“ aufgekündigt werden, schon um dem Völkerrecht und auch dem Grundgesetz gerecht zu werden.

2 Gedanken zu „Atomwaffenverbot“

  1. Der Wetzlarer Oberbürgermeister Wagner wird am Freitag, dem 22. Januar vor dem Rathaus flaggen lassen. Denn Wetzlar ist Mitglied der „Mayors for Peace“, der „Städte für den Frieden“, zusammen mit Hiroshima und 8000 weiteren Städten weltweit. Am 22. Januar ist es nämlich soweit: Das Verbot der UNO, Atomwaffen herzustellen oder zu lagern, tritt inkraft. OB Wagner begrüßt das Verbot als „Meilenstein“. Doch das Datum ist eher ein symbolisches, denn die Atommächte werden ihr Mordarsenal nicht zerstören, sondern ab 22.1. einfach gegen das Völkerrecht verstoßen. So wie auch Deutschland, wenn es nicht baldigst die 20 Atomwaffen wegschafft, die bei Büchel in der Eifel lagern. Flaggen hissen ist schön, schöner noch ist es, in Berlin darauf zu dringen, diese Bomben zu entfernen. Und noch etwas sollte unser Außenminister anpacken: Der Atomkoffer, mit dem ein Atomangriff ausgelöst werden kann, ist bislang einzig vom US-Präsidenten zu bedienen. Die schwarze Aktentasche wird ihm immer hinterhergetragen. Man kann froh sein, wenn der 20. Januar vorübergeht, ohne dass Trump am Atomcode spielt. Mit der Vereidigung von Biden muss der Koffer in dessen Hände übergehen. Bis hoffentlich eine bessere Regelung gefunden wird. Oder die Bomben selbst abgeschafft werden, wie es das Völkerrecht ab dem 22. Januar vorschreibt.

  2. Endlich! Verbot von Atomwaffen ab 22. Januar 2021! In Frankfurt wird es mit einer Kundgebung von verschiedenen Friedensgruppen gefeiert (mit Abstand und Maske). Wann und Wo?
    Freitag, 22. Januar, 11 Uhr, beim Otto-Hahn-Denkmal, Ziegelgasse, vor der Kleinmarkthalle

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