Kreis Gießen übersetzt
Es kommt oft vor, dass Antragsformulare oder Bescheide verschiedene Begriffe im typischen Amtsdeutsch enthalten, die für den Laien auf ärgerliche Weise unverständlich und verwirrend sind. Dies bedeutet besonders für Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen zusätzliche Schwierigkeiten im Umgang mit Behörden. Mehrere Städte und Gemeinden sowie Kreise in Deutschland versuchen zurzeit, diesem Misstand entgegenzuwirken, indem der Schriftverkehr verständlicher formuliert werden soll. Auch beim Kreis Gießen gibt es entsprechende Bestrebungen.
Bescheide mit Zusatzinformationen
Was der Kreis Gießen genau geplant hat, erfuhr man kürzlich in einer öffentlichen Sitzung des Kreistags-Beirats für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Das Gremium, dem Sven Germann vorsteht, beschäftigte sich in der Stadthalle in Staufenberg mit einem Konzept, das der zuständige Dezernent Dirk Oßwald vorstellte. So sollen Bescheide künftig mit Zusatzinformationen versehen werden, so dass sie weniger kompliziert zu lesen sind. Wie der Hauptamtliche Kreisbeigeordnete erläuterte, ist bei der Umsetzung des Kreis-Konzeptes allerdings zu beachten, dass bestimmte Fachbegriffe aus juristischen Gründen nicht ersetzt werden dürfen. Deshalb sollen den Formularen noch einige Seiten mit Erklärungen hinzugefügt werden.
Unkomplizierte Formulierungen statt Amtsdeutsch
Oßwald legt dem Ausschuss einige Entwürfe solcher Bescheide mit Ergänzungen vor, die in der Tat eine Verbesserung hinsichtlich des Verständnisses der Texte bedeuten (sowohl für Menschen mit ohne Behinderungen). Das Konzept des Kreises wurde in dem Ausschuss allgemein begrüßt und auch Landrätin Anita Schneider möchte, dass unkompliziertere Formulierungen möglichst bald in der Praxis auf den Weg gebracht werden können. Wie in dem Ausschuss zu erfahren war, gibt es auch bei der Verwaltung des Jobcenters Gießen Initiativen, die Kommunikation mit den Antragstellern unbürokratischer, sprich: verständlicher zu gestalten. Übrigens ist noch positiv anzumerken, dass beispielsweise für gehörlose Menschen in dem Beirats für die Belange von Menschen mit Behinderungen die Gebärdendolmetscherin Theresia Möbus zur Verfügung steht.
Informationen zum Thema „unkompliziertere Sprache“ gibt es auch vom „Zentrum für leichte Sprache in Marburg“. Die Homepage dieses Zentrums ist abrufbar unter der Adresse:
lebenshilfehessen.de
Hier gibt es Beispiele und mehr Informationen
http://www.leichte-sprache-simultan.de/