A49

Nabu apelliert: Bau stoppen

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer soll den Weiterbau der A49 und die dafür geplante Rodung des Dannenröder Waldes und des Herrenwaldes stoppen, fordert der Naturschutzbund (Nabu) Hessen. Die Hessische Landesregierung müsse sich gegen den Autobahnbau engagieren. In Zeiten des Klimawandels dürfe keine weiteren Autobahn gebaut und dafür zusammenhängende Waldgebiete geopfert werden, so der Nabu. Autobahngegner haben indessen einen juristischen Erfolg in Sachen Protestcamps erzielt: Das Bundesverfassungsgericht hat Auflagen des Regierungspräsidiums aufgehoben.

Den Wald nicht neuen Straßen opfern

„Wir brauchen ein Umdenken in der Verkehrspolitik. In Zeiten des Klimawandels passt es nicht mehr, weitere Autobahnen zu bauen und dafür zusammenhängende Waldgebiete zu opfern“, sagt Gerhard Eppler, Landesvorsitzender des Nabu Hessen. Vordringliche Aufgabe der Landesregierung sei es, sich öffentlich gegen den Weiterbau der A49 auszusprechen und bei der Bundesregierung einen Baustopp zu erwirken. In der Klimakrise müsse es darum gehen, Wälder als Kohlenstoffsenken zu schützen und die Erderwärmung nicht weiter anzuheizen. „Der Autobahnbau lässt sich mit zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses nicht mehr rechtfertigen“, so Eppler. Mit dieser Begründung war die Trassenführung der A 49 durch das europäische Schutzgebiet „Herrenwald“ genehmigt worden. Deshalb müsse der Weiterbau noch einmal auf den Prüfstand.

Zum öffentlichen Interesse in Zeiten des Klimawandels gehöre es, weniger klimaschädliches Kohlendioxid auszustoßen, die Trinkwasserschutzgebiete im Dannenröder und Herrenwald nachhaltig zu sichern, die weitere Flächenversiegelung zu stoppen und Wälder geschlossen zu halten. „Die Verkehrspolitik der Zukunft muss stärker auf den öffentlichen Nah- und Fernverkehr ausgerichtet werden“, erläutert Eppler. Ob Hessen wirklich bereit sei, eine Verkehrswende einzuläuten, erweise sich nur im konkreten Fall.

Auflagen gegen Protestcamps aufgehoben

Das wochenlange Tauziehen um die Frage von Übernachtungen auf den Protestcamps gegen den Weiterbau der A49 hat ein Ende, teilt das Versammlungsunterstützungsteam im Aktionsbündnis Keine A49 mit. Das Bundesverfassungsgericht habe die Auflagen des Regierungspräsidiums aufgehoben. Ab dem 24. September 2020 sei das Übernachten erlaubt. Die Entscheidung betriffe formal nur das wegen des Schlafverbotes noch nicht errichtete Camp in Schweinsberg, sei aber inhaltsgleich auf das noch im Instanzenweg befindliche Verfahren um das Protestcamp auf dem Sportplatz Dannenrod und auf weitere Camps, etwa auf Privatflächen, zu übertragen.

In den nächsten Stunden müssten laut dem Beschluss des Gerichtes noch die genauen Modalitäten für die Schlaflager und begleitenden Einrichtungen zwischen Camporganisatoren und Versammlungsbehörde ausgehandelt werden. Dabei werde es vor allem um den Corona-Schutz gehen. „Auch wir wollen hier alle nötigen Vorsichtsmaßnahmen umsetzen – aber das ist in der Nacht nicht komplizierter als am Tag. Daher waren die Verbote von Anfang an reine Willkür“, schreibt das Versammlungsunterstützungsteam. Vom weiteren Verhalten des Regierungspräsidiums werde dabei abhängen, ob neue Verfassungsklagen nötig seien. „Wenn es endlich zu fairer Kooperation mit der Versammlungsbehörde kommt, deren Ziel die Durchführbarkeit von Versammlungen bei gleichzeitiger Abwehr zum Beispiel von Ansteckungsgefahr ist, wären weitere Klagen überflüssig“, meint das Versammlungsunterstützungsteam.

Auch das totale Demonstrationsverbot auf dem Sportplatz in Lehrbach sei aufgehoben worden, der Sportplatz sei allerdings ab dem ersten Oktober für andere Zwecke verplant, so dass der Campaufbau dort voraussichtlich nicht mehr lohne. Verboten bleibe die angemeldete Demo im Wasserschutzgebiet (Zone 2), weil sich das Verfassungsgericht mangels eigener Kompetenz eine Entscheidung über mögliche Gefahren im Eilverfahren nicht zugetraut habe.

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