Gericht erlaubt Feuer in Büdingen
Rechtsradikale dürfen am 30. Januar 2016 bei ihrem Aufmarsch in Büdingen auch Fackeln tragen. Das Verwaltungsgericht Gießen hob ein entsprechendes Verbot der Stadt am 28. Januarauf. Das allerletzte Wort ist aber noch nicht gesprochen.
Neonazis mit Fackeln
Das Gericht hat den Fackelzug laut Bürgermeister Erich Spamer genehmigt, da zu anderen Gelegenheiten in Büdingen ebenfalls Umzüge etwa mit Kerzen stattfänden. Die Stadt prüfe allerdings, ob sie gegen die Gießener Entscheidung noch Rechtsmittel beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegen wird. Sie hatten den Fackelzug unter anderem aus Sicherheitsgründen untersagt, da er durch die historische Altstadt mit hunderten von eng aneinander stehenden Fachwerkhäusern führen soll.
Melanie Dittmer, die Veranstalterin des nicht nur für Flüchltlinge bedrohlichen Umzuges, klatschte am Donnerstag in ihrer Videobotschaft begeistert in die Hände. „Die Straße gehört uns“, sagte sie und warnte laut Dittmer „asozialien Linksautonomen“: „Stellt euch uns nicht in den Weg!“ Die Demo-Chefin erklärte ihren aus ganz Deutschland anreisenden Gesinnungsfreunden, sie dürften bei ihrem Umzug keinen Alkohol trinken und keine Gläser mit sich führen. Sie werde auch in weiteren hessischen Städten Umzüge organisieren, kündigte Dittmer an.