Rewe-Zentrallager

Baustopp bleibt bestehen

Von Detlef Sundermann

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel hat den im Juli 2020 verhängten Baustopp für das umstrittene Rewe-Logistikzentrum bei Wölfersheim-Berstadt bestätigt. Der Beschluss ist bereits am 17. März gefasst worden, mit Zustellung an die beteiligten Parteien wurde er jedoch erst jetzt bekannt.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (Bund) hatte seinerzeit beim Verwaltungsgericht Gießen einen Eilantrag gestellt, um die Erdarbeiten auf dem gut 26 Hektar großen Gelände zu stoppen. „Wir haben erreicht, dass immense Schäden durch die Bauarbeiten von Rewe verhindert werden. Es drohen daraus nicht wieder gut zu machende Schäden für den Naturschutz, den Vogelschutz, den Bodenschutz und das Grundwasser“, erklärte damals Werner Neumann, Vorsitzender des Bund Wetterau. Rewe Mitte hatte gegen den Eilantrag Beschwerde im Kassel eingelegt.

Umweltvorschriften verletzt

Der VGH begründet seine aktuelle Entscheidung nicht mit den Folgen für Boden und Natur, sondern „mit der rechtswidrig erteilten Baugenehmigung werden Umweltvorschriften verletzt“. Bei der als Baufeldräumung zu wertenden Genehmigung seien „beachtliche Festsetzungen des Bebauungsplanes unberücksichtigt und „wegen der willkürlichen Bestimmung des Verfahrensgegenstandes wesentliche Umstände ungeprüft“ geblieben, heißt es in der Begründung. Das heißt, es wurden keine Vorschriften des Naturschutzes aus dem Bebauungsplan für die Baufeldräumung übernommen. Das Gericht verweist hierbei auf den Paragrafen 44 des Bundesnaturschutzgesetzes, in dem die „Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten“ stehen. Bund-Chef Neumann notiert: „Bei einer Beschränkung der Genehmigung auf eine Baufeldräumung ohne Anforderungen des Bebauungsplans zum Naturschutz zu beachten, würde bereits zerstört, was erst im späteren Baugenehmigungsverfahren für das Lebensmitteldistributions- und Logistikzentrums geprüft und beachtet werden müsse.“ Der Wetteraukreis erklärt auf Anfrage, dass es sich um ein „hoch komplexen baurechtliches Verfahren“ handelt, das nunmehr geprüft werde. Weitere Angaben wurden nicht gemacht.

Protest gegen den Bodenraubbau in Wölfersheim.

Rewe sieht das Projekt nicht gefährdet

„Das Projekt ist durch die Entscheidung nicht gefährdet“, heißt es von Rewe-Projektleiter Daniel Liebe. Bei der Baugenehmigung habe das VGH bemängelt, dass artenschutzrechtliche Vorgaben aus dem Bebauungsplan nicht hinreichend umgesetzt würden. Laut Liebe führt die gerichtliche Entscheidung „zu zeitlichen Verzögerungen, um den formalen Anforderungen des VGH im weiteren Baugenehmigungsverfahren zu entsprechen“. Ein grundsätzliches Projekthindernis ergebe sich aus dem Urteil nicht. Allerdings stehen laut Bund noch weitere gerichtliche Verfahren gegen das Lager an. Beim VGH liegt zudem noch die Klage Bund gegen das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt. Die Umweltschutzorganisation hatte Anfang 2018 Klage gegen die vom RP genehmigte Abweichung vom Flächennutzungsplan eingereicht, in dem die Grundstücke im Ortsteil Berstadt als landwirtschaftliche Flächen aufgeführt waren. Ein Sprecher des VGH teilte auf Anfrage mit, dass in dieser Sache noch keine Entscheidung anstehen. Wann diese zu erwarten sei, ließ er offen.

Das mehr als 600 Meter lange, gut 170 Meter breite und 36 Meter hohe Lager soll auf Ackerboden höchster Güteklasse entstehen. Um dies zu verhindern haben sich Naturschutzvereinigungen, Bürger und Landwirte, der Bauernverband und die Kirchen zum „Aktionsbündnis Bodenschutz in der Wetterau“ zusammengetan, das auch Klagen unterstützt. Rewe will seine Lager in Rosbach und Hungen nach Wölfersheim bringen. Vor dort sollen dann täglich mehr als 550 Filialen beliefert werden. Laut Rewe sind mit dem Logistikzentrum täglich rund 1500 Lkw und 2000 Pkw-Fahrten zu erwarten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert