Geflügelpest

Appell an die Hobby-Halter

Damit die Geflügelpest nicht eingescheppt wird, müssen auch Hobby-Züchter ihr Geflügel so halten, dass es nicht mit Wildvögeln in Kontakt kommen. Darauf weist der Landkreis Gießen hin.

Hohes Risiko der Einschleppung

„Die Einschleppung der Geflügelpest in den Landkreis Gießen sollte mit allen Möglichkeiten verhindert beziehungsweise sehr früh eingedämmt werden“, macht der Dezernent für Veterinärwesen im Landkreis Gießen, Hans-Peter Stock, in einer Pressemitteilung deutlich. Er und das Team der Kreis-Veterinäre appellieren deswegen dringend, die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen in Hausgeflügelbeständen einzuhalten.

Die jetzt geltenden Vorgaben fußen auf einer neuen Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts zum Eintrag der hochpathogenen aviären Influenza des Subtyps H5 durch Wildvögel nach Deutschland. Danach wird das Risiko der Einschleppung derzeit als hoch eingestuft. Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat daher ein entsprechendes Merkblatt herausgegeben, das sich an alle Geflügelhalter*innen wendet, insbesondere jedoch an die Verantwortlichen von kleineren Geflügelhaltungen mit weniger als 100 Tieren.

Die Sicherheitsmaßnahmen betreffen auch Gänse. (Fotos: Jörg-Peter Schmidt)

So dürfen Hühner, Enten und anderes Federvieh grundsätzlich nur an Stellen gefüttert werden, zu denen Wildvögel keinen Zugang haben. Auch die Tränke und das verwendete Wasser muss für Wildvögel unzugänglich sein. Futter, Einstreu, Gerätschaften und Maschinen, mit denen das Hausgeflügel in Berührung kommen kann, müssen so aufbewahrt werden, dass Wildvögel nicht damit in Berührung kommen können, um direkten und indirekten Kontakt der Tiere außerhalb und innerhalb des Geheges zu verhindern.

Auch Nagetiere gelten als Gefahr

Beim Betreten und Verlassen der Geflügelställe ist auf Hygiene zu achten. Was bei großen Geflügelhaltungen grundsätzlich vorgeschrieben ist, sollte deshalb jetzt auch für kleine Haltungen berücksichtigt werden. Dazu gehört das gründliche Händewaschen mit Seife sowie die Trennung zwischen Straßen- und Stallkleidung. Zudem sollten nur Personen zu den Tieren gelassen werden, deren Besuch unbedingt erforderlich ist. Auch Hunde und Katzen gelten als Gefahr, ebenso Nagetiere, deren Bekämpfung deswegen angeraten ist.

Meldepflicht ist zu beachten

Dr. Stefanie Graff, kommissarische Fachdienstleiterin des Veterinäramts und im Landkreis Gießen für die Eindämmung und Bekämpfungen von Tierseuchen zuständig, erinnert in diesem Zusammenhang an die ohnehin geltende Meldepflicht sämtlicher Tierhaltungen und das Führen eines Bestandsregisters gemäß den geltenden Vorgaben. „Bitte nehmen Sie zusätzlich die neuen Vorgaben ernst und helfen Sie mit, dass die Geflügelpest in unserer Region kein leichtes Spiel hat“, ruft sie auf.

Die Veterinärin erläutert die Bewertungen des Friedrich-Loeffler-Instituts, wonach im Herbst oder Winter im Vergleich zum Jahr 2019 ein höheres Risiko besteht, dass durch Zugvögel Geflügelpest verbreitet wird: „Da der Vogelzug in den nächsten Wochen seinen Höhepunkt erreichen wird, sind die vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen wichtig, damit das Virus nicht in Geflügelhaltungen eingeschleppt wird.“ Das Merkblatt des Ministeriums steht zum Download auf der Internetseite des Landkreises Gießen unter kgi.de bereit.

Das Friedrich-Loeffler-Institut empfiehlt außerdem eine erhöhte Wachsamkeit gegenüber Wildvogel-Totfunden. Im Landkreis Gießen verendete Wildvögel, insbesondere Wasservögel, Greifvögel, Eulen und Schreitvögel, sollten dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz gemeldet werden, Telefon: 0641 9390-6200, E-Mail: poststelle.avv@lkgi.de

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