Wurst to go

Landrätin gegen Essensstände am 1. Mai

Am 1. Mai 2020 will so manch ein Verein auch in Hessen Essen und Trinkbares zur Mitnahme anbieten. Hierzu nimmt die Landrätin des Landkreis Gießen, Anita Schneider Stellung und erteilt eine Absage.

Kontakte minimieren

Der 1. Mai 2020 steht bevor und so manch ein Verein hat sich überlegt, Speisen und Getränke zur Mitnahme anzubieten – beispielsweise die sogenannte „Wurst to go“. Die Veranstalter begründen dies mit den bestehenden Hygieneregeln für Gastronomie und Eisdielen, schreibt das Gießener Landratsamt in einer Pressemitteilung..

Landrätin Anita Schneider sagt hierzu: „Ein solcher Vergleich hinkt nicht nur am Maifeiertag. Essens- und Getränkestände stehen im klaren Widerspruch sowohl zur dritten als auch zur vierten Corona-Verordnung des Landes Hessen.“

Die aktuelle Statistik des Landkreis Gießen zeigt auf: Die Corona-Gefährdung muss weiterhin ernst genommen werden.

Derartige Aktivitäten entwickeln sich zu einem Anziehungspunkt für Personen, was mit Blick auf das Kontaktminimierungs-Gebot unbedingt zu vermeiden sei. Gesundheitsdezernent Hans-Peter Stock ergänzt: „Auch sind Vereine weder als Eisdielen noch als Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes zu bewerten. Hinzu kommt, dass Zusammenkünfte in Vereinen ausdrücklich untersagt sind.“  Soweit die Stellungnahme des Landkreises Gießen.

Titelbild: Thomas Kees – eigenes Archiv, CC BY-SA 3.0 de, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=25418013

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