Tierregistrierung

Auch Wachteln müssen angemeldet sein

Die einen schimpfen mächtig ügansber „unnötige Bürokratie“ – andere zeigen Verständnis, manche  Zähne knirschend: Es geht darum, dass seit dem Jahreswechsel Tierhalter an die bestehenden Meldepflichten denken müssen. Zum Teil müssen Landwirte die Angaben zum Tierbestand aktualisieren, ohne dass ein Erinnerungsschreiben darauf aufmerksam macht.

Nicht leicht zu überblicken

Dirk Oßwald, Dezernent für Tierschutz im Landkreis Gießen: „Die gesetzlichen Vorgaben zur Tierregistrierung sind nicht einfach zu überblicken. Es gibt verschiedene Stellen, bei denen Tierhaltungen angemeldet werden müssen. Teilweise müssen die Angaben jedes Jahr zu Jahresanfang aktualisiert werden. Diese Informationen sind aber sehr wichtig zum besseren Schutz vor Tierseuchen.“ Wer sich unsicher ist, kann die Veterinäre beim Landkreis fragen, was zu tun ist. Amtstierärztin Dr. Stefanie Graff und ihre Kollegen kennen die Vorgaben. Graff erläutert, warum Tierhalter ähnliche Angaben bis zu dreimal machen müssen: Wegen der Gesetzeslage können die drei Stellen (Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfung in Alsfeld (HVL), Hessische Tierseuchenkasse in Wiesbaden (HTSK), Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreis Gießen) die Daten nicht austauschen.

Registriernummern für Betriebe

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Wer Gänse oder andere Nutztiere hält, ist verpflichtet, diese registrieren zu lassen. In einigen Fällen müssen die Angaben zum Jahreswechsel aktualisiert werden. Nur so können die Amtstierärzte im Fall einer Tierseuche effektiv handeln und eine Ausbreitung verhindern. (Foto: CIS/pixelio.de)

Der Tierhalter muss daher die Stellen separat über seinen Tierbestand informieren. Wer beispielsweise Pferde, Esel, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hühner, Gänse, Wachteln oder andere landwirtschaftliche Nutztiere halten möchte, muss dies dem Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfung, kurz HVL, in Alsfeld anzeigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine landwirtschaftliche, gewerbliche oder private Tierhaltung handelt. Der Betrieb wird dann mit einer Registriernummer erfasst. Seit diesem Jahr müssen auch Kameliden, wie Alpakas und Lamas, beim HVL gemeldet werden und nicht wie in der Vergangenheit beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz. Schweine-, Schaf- und Ziegenhalter sind darüber hinaus verpflichtet, jährlich zum 15.1. die Anzahl ihrer Tiere unaufgefordert beim HVL zu melden. Der HVL versendet zu diesem Zweck keine Erinnerungsschreiben. Anders die Hessische Tierseuchenkasse in Wiesbaden, bei sich nahezu alle Tierhalter registrieren lassen müssen. Sie versendet an alle dort gemeldeten Tierbesitzer zum Jahreswechsel einen Meldebogen. Dieser muss in diesen Tagen fristgerecht ausgefüllt und eingereicht werden.

Selbst Bienen müssen gemeldet werden

Halter von Geflügel sind zusätzlich verpflichtet, dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz mitzuteilen, ob die Tiere im Stall oder im Freien gehalten werden. Wer Bienen halten will, muss dies ebenfalls den Amtstierärzten beim Landkreis mitteilen und Anzahl und Standort der Bienenvölker nennen. Das Gleiche gilt bei Fischhaltungen. Allerdings müssen Aquarien und private Teiche nur dann angemeldet werden, wenn sie eine direkte Verbindung zu natürlichen Gewässern haben und über keine Abwasseraufbereitungsanlage verfügen. Halter von Gehegewild und anderen oben nicht genannten Klauentieren, z.B. Wildschweinen, sind verpflichtet, die Gesamtzahl der am 1. Januar eines jeden Jahres im Bestand vorhandenen Tiere dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz zu melden.  Für Fragen zum Thema stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Veterinärwesen und Verbraucherschutz zur Verfügung, Telefon: 0641 9390-6200.

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