Vogelpest Wetterau

Stallpflicht weitghend aufgehoben

Die seit fast drei Monaten in Hessen geltende Stellpflicht für Geflügel ist im Wetteraukreis weitgehend aufgehoben worden. Sie gilt nur noch im Bingenheimer Ried.

Tierschutzrelevante Gründe

Eine neue Risikoeinschätzung habe dazu geführt die Aufstallpflicht zu lockern, teilen Landrat Joachim Arnold und Rudolf Müller, Leiter des Veterinäramtes des Wetteraukreises, in einer Pressemitteilung mit. Ein aktueller Erlasses des hessischen Ministeriums für Umwelt, Klima, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ermögliche der Veterinärbehörde, zu erlauben, dass das Geflügel wieder ins Freie darf. Ausschlaggebend für diese Entscheidung seien insbesondere tierschutzrelevante Gründe.

Die Stallpflicht gelte ab sofort nur noch in den Risikogebieten, denn dort, wo sich Rast- und Ruheplätze von Zugvögeln befinden, sei das Risiko der Übertragung der Infektion auf Hausgeflügel besonders hoch. Daher sei die Aufstallung des Geflügels in gewässernahen Gebieten rund um das Bingenheimer Ried nach wie vor Pflicht. Betroffen sind die Städte und Gemeinden Florstadt, Nidda, Reichelsheim, Echzell und Wölfersheim. Geflügel muss dort weiterhin entweder in geschlossenen Ställen oder in Volieren mit vollständig überdachten und an allen Seiten vogeldicht abgegrenzten Ausläufen gehalten werden.

Genaue Karten ebenso wie die aktuelle Allgemeinverfügung sind auf der Homepage des Wetteraukreises wetteraukreis.de einzusehen.

Darüber hinaus bleiben Börsen und Märkte sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten gehandelt oder zur Schau gestellt werden, weiter hessenweit verboten.

Die Einschleppungswege sind nach wie vor nicht abschließend geklärt. Eine Erkrankung des Menschen durch dieses Virus ist bislang noch immer weltweit nicht nachgewiesen.

Rückfragen beantworten die Amtstierärzte der Veterinärbehörde des Wetteraukreises unter Tel.: 06031/ 832401.

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