Vogelgrippe

… und kein Ende

Während es im Landkreis Gießen weitgehend Entwarung bei der Vogelgrippe gibt, wurden im Wetteraukreis die Kadaver von drei mit dem hochansteckenden Virus infizierten Höckerschwänen gefunden. Um den Fundort wurde ein Sperrgebiet eingerichtet.

Habicht, Elster und Schwäne infiziert

Nach dem Fund eines Habichts und einer Elster, bei denen sich jeweils der Verdacht auf die hochansteckende  Form der Influenza vom Typ H5N8 bestätigt hatte, wurde jetzt bei drei Höckerschwänen aus Nieder-Mockstadt, die in der Nähe des Birkenhofes tot aufgefunden wurden, ebenfalls das Virus der Vogelgrippe nachgewiesen, berichtet der Wetteraukreis in einer Pressemitteilung. Bei drei weiteren Tieren, die auf demselben Feld gefunden wurden, stehe das Endergebnis noch aus, es werded aber ebenfalls mit einem positiven Befund gerechnet.

Um den Fundort in der Nähe des Birkenhofes richtete das Veterinäramt des Wetteraukreises deshalb im Radius von einem Kilometer ein Sperrgebiet und im Radius von drei Kilometern ein Beobachtungsgebiet ein. Im Sperrgebiet, das lediglich den Stadtteil Nieder-Mockstadt betrifft, werden alle Geflügelhaltungen durch Mitarbeiter des Veterinäramtes einer klinischen Untersuchung unterzogen. Das Beobachtungsgebiet umfaßt: die Stadtteile Staden und Leidhecken der Stadt Florstadt, den Stadtteil Blofeld der Stadt Reichelsheim sowie die Ortsteile Dauernheim und Ober-Mockstadt der Gemeinde Ranstadt. „Für beide Restriktionszonen gilt ab sofort wieder die Stallpflicht“, teilt die Kreisverwaltung mit.  Auch die strengen Biosicherheitsmaßnahmen seien  weiterhin einzuhalten. Dazu gehören beispielsweise Desinfektionsmaßnahmen sowie Schuh- und Kleidungswechsel beim Betreten und Verlassen der Geflügelhaltungen.

Liebe Enten, bleibt besser weg. (Foto: Rieb)

Weiter dürfen bis einschließlich 28. März 2017 gehaltene Vögel aus dem Sperrgebiet und bis 22. März aus dem Beobachtungsgebiet nicht verbracht werden. Ausnahmen von diesem Verbot können durch das Veterinäramt des Wetteraukreises auf Antrag genehmigt werden. Außerdem ist die Jagd auf Federwild in dem gesamten Gebiet bis einschließlich 06. April 2017 untersagt. Rudolf Müller, Leiter des Veterinämtes des Wetteraukreises, warnt davor, leichtsinnig zu werden und rät dringend, die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen zu beachten.

Entspannung im Kreis Gießen

Anders im Kreis Gießen. Nachdem in weiten Teilen des Kreises  Gießen die Stallpflicht für Geflügel bereits seit über zwei Wochen aufgehoben worden ist, gibt es eine weitere Entspannung für Geflügelhalter: Die Vorschriften für das Geflügelpest-Beobachtungsgebiet in Gießen und Linden enden am heutigen Mittwoch, 8. März 2017. Ab morgen  kann Geflügel bis auf wenige Ausnahmen im gesamten Landkreis wieder im Freien gehalten werden. Lediglich rund um die Heuchelheimer Seen und die Hungener Seen sowie für Geflügelhaltungen mit mehr als 1000 Stück Geflügel bleibt die Aufstallungspflicht im Landkreis Gießen weiterhin bestehen, teilt die Pressestelle des Landratsamts mit.

„Seit dem positiven Wildvogelfund am 5. Februar 2017 im Lückenbach in Linden-Großen-Linden gab es im Landkreis Gießen keine weiteren Wildvogelfunde, bei denen Geflügelpest nachgewiesen wurde“, berichtet Dr. Stefanie Graff, Sachgebietsleiterin Tierseuchenbekämpfung des Landkreises. Auch bei Hausgeflügelbeständen gebe es keine Hinweise auf das Vorkommen von Geflügelpest. „Deshalb kann das Beobachtungsgebiet für das Wildvogelgeflügelpest im Radius von drei Kilometer rund um die Grube Fernie in Großen-Linden fristgerecht aufgehoben werden“, erklärt sie.

Weitere Informationen zur Situation im Wetteraukreis gibt es bei der Veterinärbehörde unter Tel.: 06031/ 832401. Über die Situation im Landkreis Gießen gibt es nähere Informationen im Internet unter  www.lkgi.de.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert