Vogelgrippe

Vorsorgemaßnahmen ausgeweitet

Nachdem weitere tote Wildvögel mit Verdacht auf Vogelgrippe –bio2 wissenschaftlich H5N8 oder Geflügelpest genannt – in Hessen aufgefunden wurden, hat das Land reagiert und bis auf Weiteres eine landesweite Aufstallung aller Geflügelbestände angeordnet. Damit wurde die bisher gültige Stallpflicht in den Risikogebieten entsprechend ausgeweitet. Die Aufstallpflicht gilt im Landkreis Gießen ab Donnerstag, den 24. November 2016.

Vor Wildvögeln schützen

Bislang waren lediglich Risikogebiete rund um die Heuchelheimer Hessenpark-Sommer-GansSeen sowie die Wetterauer Seenplatten in Hungen betroffen. Konkret heißt das: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane (auch Pfauen), Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse müssen in geschlossenen Ställen oder in Schutzvorrichtungen gehalten werden. Diese müssen nach oben gesichert (überstehende dichte Abdeckung) und insgesamt so beschaffen sein, dass Wildvögel nicht eindringen können, so die Information der Kreis-Pressestelle.

Um eine mögliche Verbreitung des Erregers H5N8 einzudämmen, sind ab sofort auch alle Formen von Schauen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und Vögel anderer Arten wie zum Beispiel Tauben und Kanarienvögel bis auf Weiteres untersagt.  Zuständig für die Umsetzung im Landkreis Gießen ist der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz. „Es ist uns bewusst, dass diese Maßnahmen vor allem bei Hobbyhaltern zu großen Problemen bei der Umsetzung führt, was wir sehr bedauern“, sagt Gesundheitsdezernent Dirk Oßwald. „Aber auch Hobbytiere können an Geflügelpest erkranken und können deshalb nicht von den Regelungen ausgenommen werden.“

Zusätzlich zur Verpflichtung der Aufstallung und zum Verbot von Ausstellungen müssen seit dem 21. November 2016 auch in Beständen mit weniger als 1000 Tieren bundesweit einheitliche hohe Biosicherheitsstandards eingehalten werden.

Die Verordnung schreibt z.B. vor:

·         Die Anzahl der verendeten Tiere pro Werktag in das grundsätzlich zu führende Bestandsregister einzutragen.

·         Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren sichern. Dazu gehört auch das Fernhalten von Hunden und Katzen gegenüber dem Geflügel.

·         Betriebsfremde Personen dürfen die Ställe oder sonstige Standorte des Geflügels nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten. Die Schutz- und Einwegkleidung muss nach Verlassen des Stalles oder sonstigen Standorts des Geflügels unverzüglich abgelegt werden. Die Schutzkleidung ist nach Gebrauch sofort zu reinigen und zu desinfizieren oder unschädlich zu beseitigen.

·         Eine Möglichkeit zum Waschen der Hände und zur Desinfektion der Schuhe muss vorhanden sein.

Zur Umsetzung dieser Biosicherheitsmaßnahmen wurde vom Land Hessen ein Merkblatt mit zusätzlichen Verhaltensregeln für Kleinbetriebe und Hobbygeflügelhaltungen erstellt. Dieses kann auf der Internetseite des Umweltministeriums oder des Landkreises (www.lkgi.de) heruntergeladen werden. Ausführliche Hinweise und Hintergründe bietet das Hessische Umweltministerium auf seiner Internetseite unter:

https://umweltministerium.hessen.de/verbraucher/tiergesundheit-tierseuchen/tierkrankheiten-tierseuchen/aviaere-influenza-gefluegelpest

Damit eine mögliche Betroffenheit von Wildvögeln in Hessen schnell erkannt werden kann, sollte im Falle von krank oder tot aufgefundenen Wildvögeln das Veterinäramt des Landkreises informiert werden.  „Bei Wassergeflügel und Aasfressern wie zum Beispiel Krähen und Greifvögel wird jeder einzelne aufgefundene Vogel untersucht. Bei den anderen Vogelarten wird im Einzelfall entschieden, ob eine Untersuchung gegebenenfalls erst ab mehreren toten Tieren veranlasst wird“, erklärt Dr. Stefanie Graff, stellvertretende Fachdienstleiterin für Veterinärwesen und Verbraucherschutz. Auch wenn nach dem aktuellen Kenntnisstand das derzeit kursierende Virus für den Menschen keine Gefahr darstelle, sollten Vogelkadaver schon aus allgemeinen hygienischen Gründen nicht mit bloßen Händen angefasst werden. Auch Hunde sollten von den Tierkörpern ferngehalten werden. Jäger, die mit Federwild in Berührung gekommen sind, sollten keinen Kontakt zu Hausgeflügel haben.

Verhaltensregeln-für-Gefluegelbetriebe.pdf

Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Gießen (Rodheimer Str. 33, 35398 Gießen) ist zu erreichen unter Telefon 0641 9390-6200.

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