Erste Zuweisung im Wetteraukreis
Die ersten vom Land zugewiesenen Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine sind am Dienstag, 22. März 2022, im Wetteraukreis angekommen. Die 69 Personen waren zuvor in einer der Erstaufnahmen des Landes. Sie wurden in der Mehrzweckhalle im Friedberger Stadtteil Bruchenbrücken empfangen und nach der Registrierung an die Städte und Gemeinden übergeben, eilt der Wetteraukreis mit.In den drei Wochen seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine haben sich die Flüchtlingszahlen auch in der Wetterau vervielfacht, berichtet die Kreisverwaltung, die im Auftrag des Landes in Nidda eine kommunale Notunterkunft als Erstaufnahmerichtung (EAEH) für das Land Hessen betreibt. Solche Notunterkünfte für jeweils bis zu 1.000 Menschen gibt es in Hessen in fünf weiteren Landkreisen. Nach einigen Tagen in einer der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes werden die Flüchtlinge Landkreisen und kreisfreien Städte zugewiesen. „Von Woche zu Woche haben sich seit Beginn des Krieges die Ankündigungen des Landes über die Höhe der Zuweisung an Landkreise und kreisfreie Städte gesteigert“, stellt der Wetteraukreis fest.
Landrat Jan Weckler habe die Wetterauer Bürgermeisterinnen und Bürgermeister informiert, dass Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die aus einer EAEH in den Wetteraukreis kommen, ab sofort nach Quote direkt den Städten und Gemeinden zugewiesen werden. Für die Unterbringung von Flüchtlingen aus weltweiten Krisengebieten bleibt dagegen weiterhin der Kreis zuständig.
Krisenstäbe installiert
Die Städte und Gemeinden im Wetteraukreis haben Krisenstäbe installiert, Unterkünfte vorbereitet und Verpflegung und Betreuung organisiert. „Bezüglich der Organisation und Aufgabenerledigung gab es einen engen Austausch zwischen Kreis und Kommunen. Für den Prozess der konkreten Zuweisung kamen auch aus den Reihen der Bürgermeister zahlreiche hilfreiche Hinweise, die im Verfahren umgesetzt werden konnten“, sagt Landrat Jan Weckler.
Für die Zuweisung hat der Landkreis je nach Einwohnerzahl der Städte und Gemeinden Quoten gebildet. Die Städte Friedberg, Nidda und Büdingen werden um zwei Drittel entlastet, da es dort durch die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes bereits eine größere Anzahl an Flüchtlingen gibt. Bei der Zuweisung wird auch diejenige Anzahl von ukrainischen Flüchtlingen berücksichtigt, die sich bereits beim Einwohnermeldeamt vor Ort registrieren ließen. „Das sind derzeit rund 1.000 Personen – verteilt über alle 25 Städte und Gemeinden. Diese sind meist über andere Wege angekommen und derzeit oftmals privat untergekommen. Wir gehen aber von einer höheren Dunkelziffer aus, da sich noch nicht alle geflüchteten Personen auch bei den Einwohnermeldeämter gemeldet haben“, sagt Landrat Weckler.
Der Wetteraukreises bekommt montags vom Regierungspräsidium Darmstadt eine Liste mit Personen, die dem Kreis dann dienstags zugewiesen werden. Die Geflüchteten werden an der Mehrzweckhalle im Friedberger Stadtteil Bruchenbrücken empfangen. „Wir haben uns bewusst für diese Liegenschaft entschieden, damit die Menschen vor Kälte und Nässe geschützt sind, hinreichend Sitzgelegenheiten haben, sich hinlegen können, sanitäre Anlagen vorhanden sind und für das Gepäck ein trockener Platz zur Verfügung steht. Es werden Getränke und etwas zu Essen angeboten und für die Kinder planen wir etwas zur Unterhaltung. Wir danken an dieser Stelle ausdrücklich der Stadt Friedberg für die schnelle und unbürokratische Unterstützung, dieses Aufnahme-Setting zu ermöglichen“, teilen Landrat Jan Weckler und die Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch mit.
Von 152 kamen nur 69 an
Für Dienstag, 22. März 2022, waren 152 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine angekündigt, angekommen sind letztlich 69. Hinzu kamen 19 Flüchtlinge aus weltweiten Krisengebieten, die vom Kreis selbst untergebracht werden. Die Liste des Regierungspräsidiums mit Kriegsflüchtlingen ist Grundlage für die Aufnahmequote, die konkrete Anzahl wird dann unmittelbar den Kommunen mitgeteilt. „Wir achten darauf, Familienverbünde nicht auseinanderzureißen. Wenn dadurch die Personenzahl variiert, berücksichtigen wir dies bei den weiteren Zuweisungen. Wer und wie viele dann wirklich hier ankommen, sehen wir tatsächlich erst, wenn die Busse in Friedberg angekommen sind“, erläutert Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch.
So auch am gestrigen Dienstag: Laut Regierungspräsidium waren beispielsweise 68 Personen in einem Bus, der direkt aus der EAEH in Gießen kam. An der Mehrzweckhalle in Bruchenbrücken kam dann aber nur die Hälfte dieser Personen an. Hintergrund ist, dass sich die ukrainischen Flüchtlinge in der Europäischen Union und damit auch hier im Wetteraukreis visumfrei aufhalten können. Sie können sich im Rahmen der Freizügigkeit also frei bewegen und auch entscheiden, das Angebot der Unterbringung im Wetteraukreis nicht anzunehmen.
Aufgrund der Berücksichtigung der bereits in den Kommunen gemeldeten Flüchtlinge haben am Dienstag sieben Kommunen eine Zuweisung erhalten (Butzbach, Echzell, Florstadt, Ranstadt, Rosbach, Wölfersheim und Wöllstadt). Das Land Hessen hat angekündigt, dass die Zuweisung in den kommenden Wochen mindestens auf diesem Niveau bleiben wird, auch eine weitere Steigerung ist derzeit nicht auszuschließen.
Zur Erstversorgung erhalten die Geflüchteten vom Kreis einen Barcode, mit dem sie in vielen Supermärkten einkaufen können und auch Bargeld bekommen. Für den Abend werden Lunchpakete ausgeteilt. Sobald das Aufnahmeprozedere beendet ist, wird die aufnehmende Kommune informiert, die den Transfer und die Unterbringung sicherstellt. Den Kommunen obliegt dann die Verantwortung für die Unterbringung. Die Unterbringung kann sowohl in Privatwohnungen, eigens angemieteten Wohnungen oder auch in Sammelunterkünften erfolgen, erläutert der Wetteraukreis in einer Pressemitteilung. Vor diesem Hintergrund bleibe auch die „Wohnungsbörse Ukraine“ des Wetteraukreises geöffnet. Die Kommunen erhalten die gemeldeten Wohnungsangebote für ihre Stadt oder Gemeinde sowie eine Ergänzung, sobald neue Angebote eingehen. In den Kommunen werden die ankommenden Flüchtlinge im Einwohnermeldeamt angemeldet. Dort können auch Anträge auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) online gestellt werden.