Die Rechte bei Kündigungen
Trotz der Corona-Soforthilfe durch den Bund und das Land Hessen wird es leider Betriebe geben, die ganz oder teilweise schließen und ihren Beschäftigten kündigen müssen. Der besondere Kündigungsschutz von Schwangeren gilt auch in Zeiten von Corona. Darauf weist das Regierungspräsidium Gießen (RP) hin und erläutert, unter welchen Bedingungen eine Kündigung möglich ist.
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