Belastung in Alltag und Beruf
Der internationale Tag gegen Lärm am Mittwoch, 28. April 2021, steht unter dem Motto „Immer noch zu laut“. Gemeinsame Projekte von Stadt und Regierungspräsidium Gießen fallen Corona-bedingt aus. Der Tag soll dennoch nicht einfach verstreichen.Ziel des Aktionstages ist, dem Thema Lärmbelastung im Alltag und Beruf, Gehör zu verschaffen, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Stadt Gießen und des Regierungspräsidiums (RP) Gießen. Durch Information und Beratung soll Wissen zur Lärmproblematik auch ohne öffentlichen Aktionen vermittelt und damit eine gesellschaftliche Sensibilisierung erreicht werden.
Elektroautos sind ein leiser Beitrag
„Die Corona-Krise hat unsere Gesellschaft in eine Ausnahmesituation gestürzt. Letztes Jahr um diese Zeit war es zeitweise gespenstisch still in den Städten“, stellt Gießens Umweltdezernentin Gerda Weigel-Greilich fest. Das vergangene Jahr 2020 habe erhebliche Veränderungen des Alltags in allen Lebensbereichen mit sich gebracht. Es sei zwar punktuell „ruhiger“ geworden, doch Verkehrslärm und gewerblich verursachter Lärm von Baustellen und Gewerbe sei dennoch häufig präsent. Elektroautos stellen einen leisen Beitrag im öffentlichen Raum dar, sind allerdings noch sehr selten im Straßenbild zu finden.
RP: Lärmbelastung ist hoch
„Hinzu kommt, dass viele auch bei ihrer beruflichen Tätigkeit Lärm durch Arbeitsgeräte oder sonstige Einflüsse ausgesetzt sind“, berichtet Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Dessen Behörde ist in dem Regierungsbezirk der fünf mittelhessischen Landkreise zwischen Limburg und Schlitz, Münchhausen und Hungen für den Arbeitsschutz zuständig. Im Gesamtaufkommen nehme daher die Lärmbelastung für den Einzelnen, aber auch für die Allgemeinheit eher zu.
Jeder kann Beitrag für mehr Ruhe leisten
Zahlreiche Gesetze und Verordnungen regeln die unterschiedlichen Teilbereiche zum Lärmschutz. Sie benennen in der Regel Grenzwerte, um die Lärmbelastung am Arbeitsplatz und für die Allgemeinheit möglichst geringhalten sollen. Um jedoch nachhaltig Lärm zu mindern, ist rechtzeitig und an der Entstehungsstelle auf Lärmquellen und der Vermeidung zu achten. Nach dem Motto „Lärmschutz im Kleinen wirkt sich auch im Großen aus!“ kann jede und jeder täglich selbst einen Beitrag zu einer ruhigeren Umwelt leisten.
Lärmarme Maschinen als positive Beispiele
Ein Beispiel für den privaten Bereich stellt z.B. der Kauf lärmarmer Gartengeräte dar. Hierzu finden sich die Angaben zur Schallleistung in den Betriebsanleitungen und Verkaufsprospekten der Geräte und Maschinen. Geräte, die für die Nutzung im Freien bestimmt sind, z.B. Rasenmäher, tragen zusätzlich noch Aufkleber mit Informationen zur Lärmemission (Schallleistungspegel). Lärmarme Maschinen tragen zu einer geringeren Belastung für das Gehör als auch zu einer ruhigeren Umwelt bei.
Für den Lärmschutz an Arbeitsplätzen trägt nicht nur die Auswahl von lärmarmen Arbeitsmitteln bei. Hier sind ergänzende Maßnahmen zur Schalldämmung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen und -bereichen zielführend. Diese führen ebenfalls dazu, dass Lärmemissionen aus Betrieben und Anlagen reduziert werden.
Gehör braucht Erholungszeiten
„Wichtig ist insbesondere der Schutz des Gehörs“, stellt Gießens Umweltdezernentin Gerda Weigel-Greilich fest. Grundsätzlich gilt, dass man auch Lärmbelastungen im Alltag ernst nehmen und vermeiden sollte. Äußerst belastend für das Gehör sei unzweifelhaft, wenn es keine Lärmpausen gibt. Daher sollten ausreichende Erholungszeiten für die Ohren, die sich nicht nur auf die Nachtruhe beschränken dürfen, vorhanden sein.
Wo man sich informieren kann
Zur weiteren Information als auch zu Anfragen rund um das Thema Lärm und Lärmschutz gibt es unterschiedliche Ansprechpartner bei den Behörden. Eine Hilfestellung gibt der Flyer des Regierungspräsidiums Gießen „Lärmbelastung – an wen kann ich mich wenden?“ (bit.ly/3vb28YN).
Darüber hinaus sind Hinweise und Erläuterungen zum Thema Lärm in den Bereichen Arbeits- und Umweltschutz auf der Internetseite des Regierungspräsidiums (rp-giessen.hessen.de) zu finden. Aktuell zur Frühjahrsarbeit im Garten weist das Umweltamt der Stadt Gießen auf den Flyer „Lärm und Geruch bei der Gartennutzung – Was ist erlaubt? Was ist verboten?“ hin (giessen.de/Lärm-und-Geruchsbelästigungen; Umwelttelefon: 0641 306 2113). Soweit die gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Gießen und des RP.
Lärmmesseranhänger hat sich bewährt
Im April 2020 hatte der „Landbote“ berichtet, dass sich das Regierungspräsidium Gießen hatte vor einem Jahr einen Lärmmessanhänger mit moderner Technik angeschafft hat. Wie hat sich dieser Lärmmesser bisher bewährt? „Seit seiner Anschaffung hat der Messanhänger schon mehrfach gezeigt, was er kann“, berichtet Felix Bender, Teamleiter im zuständigen Dezernatfür Immissionsschutz beim RP Gießen in einer Pressemitteilung des RP Gießen. So hat das Gerät Geräusche von Industrieanlagen in einer Entfernung von nur wenigen Metern bis hin zu über einem Kilometer aufgezeichnet und ausgewertet.
Auch wenn es bei Schallmessungen nach wie vor physikalische Grenzen zu beachten gibt, konnten durch den Messanhänger bereits einige Beschwerdesituationen anhand konkreter Messdaten objektiv beurteilt werden.
Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich freut sich darüber, dass sich der Anhänger im ersten Jahr bewährt hat: „Wir haben beim RP Gießen engagierte Kollegen, die ihn mit all ihrer Erfahrung selbst so optimiert haben.“ Eingehende Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger können nun noch gezielter nachverfolgt werden, 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche.
Kompakt und bis ins Detail durchdacht bis hin zur Diebstahlsperre ist der Anhänger. Eine Photovoltaikanlage versorgt die Messgeräte mit Strom. Eine Internetverbindung bietet zugleich die Möglichkeit, die Daten „just in time“ auszuwerten sowie eine gezieltere Analyse der akustischen Überwachung. „Durch die Digitalisierung können wir in aktuelle, laufende Messungen reinhören und sofort bei Bedarf reagieren“, erläutert Teamleiter Bender. Dies biete eine viel effizientere Lärmbekämpfung.
„Auch das Wetter hat einen enormen Einfluss auf die Lärmbelastung. Je nach Richtung des Windes kann diese sich verändern.“ Zur eigentlichen Lärmmessung erfolgt deshalb gleichzeitig eine Analyse der Wetterdaten. Dazu gehören etwa der Umgebungsdruck, die Windgeschwindigkeit und -richtung sowie die Luftfeuchtigkeit und -temperatur. „Oftmals gaben die Bürgerinnen und Bürger zu bedenken, dass der Lärmpegel während unserer Messung nicht den tatsächlich sonst vorhandenen akustischen Belastungen entspricht“, berichtet Karin Ohm-Winter, Abteilungsleiterin der Abteilung Umwelt. Deshalb hatte ein RP-Team in Eigenregie die bereits vorhandene Messstation für die Anwendung in einem Messanhänger optimiert. Die Umbauten wurden dabei von den Sachbearbeitern selbst vorgenommen.
Titelbild: Fluglärm gehört zu den gravierendsten Geräuschquellen. (Archiv-Foto: Wikipedia, Adrian Pingstone)