Schweinepest

Erhöhte Vorsicht geboten

In Tschechien wurde Ende Juni 2017 der Ausbruch der hochansteckenden afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen gemeldet. „Die Krankheit ist damit nur noch etwa 300 Kilometer von Deutschland entfernt“, betont Hans-Peter Stock, der für den Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz zuständige Dezernent beim Kreis Gießen. Er ruft Nutztierhalter, Jäger, Tierärzte und Reisende zu erhöhter Vorsicht auf: „Eine Einschleppung in heimische Tierbestände muss verhindert werden.“ (Foto: 4028mdk09/Wikipedia)

Infektion meist tödlich

Blutungen der Ohrmuschel bei einem an Afrikanischer Schweinepest erkrankten Tier. (Foto: Wikipedia)

Der Erreger der afrikanischen Schweinepest ist ein Virus, dessen Infektion bei Haus- und Wildschweinen meist tödlich verläuft. Ursprünglich kam die afrikanische Schweinepest nur in Afrika vor, daher der Name. Doch seit einigen Jahren breitet sie sich in den Wildschweinebeständen in Osteuropa immer weiter aus. Auch Hausschweinebestände stecken sich immer wieder an. Für den Menschen ist die afrikanische Schweinepest jedoch nicht ansteckend, wird von der Pressestelle des Kreises Gießen erläutert.

„Das Virus ist sehr widerstandsfähig und hält sich über Wochen und Monate in nicht oder unzureichend erhitztem Fleisch und Fleischprodukten wie beispielsweise Rohschinken oder Salami“, erklärt Dr. Bruno Scherm, Leiter des Fachdienstes Veterinärwesen und Verbraucherschutz. Er mahnt: „Reisende dürfen daher keine Schweinefleischprodukte aus Regionen mitbringen, die bereits von der afrikanischen Schweinepest betroffen sind.“ Ein Infektionsrisiko besteht etwa, wenn solche Produkte in Mülltonnen an Autobahnen entsorgt und dann von den Wildschweinen gefressen werden. Unter anderem ist es deshalb verboten, Speisereste und Küchenabfälle an Schweine zu verfüttern.

Aktuell gelten Polen, Estland, Lettland, Litauen, Moldawien, Weißrussland, Ukraine, Tschechische Republik und Sardinien als Risikogebiete. Neben Fleischprodukten stellen auch unbehandelte Jagdtrophäen von dort ein Einschleppungsrisiko dar. Das Virus kann außerdem an Schuhen oder der Kleidung lange überdauern.

Hygienevorschriften einhalten

„Es ist wichtig, dass Schweinehalter und Jäger sich strikt an die Hygienevorschriften halten“, so Hans-Peter Stock. Dazu zählen für die Landwirte strenge Biosicherheitsmaßnahmen, wie unter anderem Schutzkleidung, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen sowie Zutritt zu den Stallungen nur durch befugte Personen. „Schweinehalter sollten außerdem sicherstellen, dass ihre Tiere nicht mit Wildschweinen in Kontakt kommen“, rät Bruno Scherm. Jäger sollten die Verunreinigung von Kleidung, Jagdausrüstung und Fahrzeugen mit Blut von Wildschweinen vermeiden. Ferner sollten sie beim Aufbrechen Handschuhe tragen und die gründliche Reinigung aller Werkzeuge, der Schuhe und der Transportbehälter gewährleisten.

„Nutztierhalter, Jäger, Tierärzte und Privatpersonen sollten aufmerksam sein und uns unklare Erkrankungs- oder Todesfälle von Haus- oder Wildschweinen umgehend melden“, appelliert der Leiter des Fachdienstes Veterinärwesen und Verbraucherschutz. „Der Jägerschaft empfehlen wir, zusätzlich zur Trichinen-Probe der erlegten Wildschweine auch Proben für die Untersuchung auf afrikanische Schweinepest zu entnehmen und einzureichen.“ Dafür sei ein mit blutiger Flüssigkeit getränkter Tupfer nötig. Auch Jäger, die ein verendetes Tier auffinden, werden gebeten, eine solche Probe zu nehmen und an das Veterinäramt zu geben. „Nur so können wir eine mögliche Infektion von Wildschweinen im Landkreis Gießen früh erkennen.“

Fragen zur afrikanischen Schweinepest beantwortet der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter Telefon 0641 9390-6200 oder per E-Mail anpoststelle.avv@lkgi.de.

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