Zuschüsse für Berechtigte
Pünktlich zum Start des zweiten Schulhalbjahres werden Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für den so genannten persönlichen Schulbedarf überwiesen. 52 Euro bekommen bedürftige Schüler jetzt also für Hefte, Stifte und andere Materialien, die sie bis zum Ende des Schuljahres benötigen.Eine zweite Zahlung für den persönlichen Schulbedarf ist im August vorgesehen. Dann werden pro Kopf 104 Euro ausgezahlt, berichtet die Pressestelle des Landkreises.
Chance für berechtigte Familien
Mehr als 6.700 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden vom Landkreis Gießen mit Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt, weiß Hans-Peter Stock als zuständiger Sozialdezernent des Landkreises. Er ruft die berechtigten Familien ausdrücklich dazu auf, diese finanziellen Hilfen in Anspruch zu nehmen: „Stellen Sie einen Antrag auf Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Es kommt Ihren Kindern zugute und ermöglicht den Mädchen und Jungen, am sozialen Leben besser teilhaben zu können.“
Welche Zuschüsse es gibt
Neben einer Zahlung für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf sind weitere Zuschüsse dem Bildungs- und Teilhabepaket möglich, z.B. für den Besuch eines Vereines, einer Musikschule oder der örtlichen Ferienspiele. Auch die Teilnahme an Ausflügen des Kindergartens oder der Schule – auch mehrtägigen Klassenfahrten – wird durch das Bildungs- und Teilhabepaket möglich gemacht. Auch die Anschaffung des Schülertickets für den Besuch einer weiterführenden Schule kann bezuschusst werden sowie für eine im Einzelfall notwendige zusätzliche Lernförderung.
Neben den Familien, denen von Jobcenter Arbeitslosengeld II gezahlt wird, erhalten auch Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialleistungen nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem § 3 des Asylbewerberleitungsgesetzes beziehen, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Wie man sich im Internet informieren kann
Familien, die ALG II beziehen, machen diese Leistungen mit ihrem Antrag auf ALG II geltend. Eltern, die Wohngeld und Kinderzuschlag erhalten, beantragen ihre Leistungen beim Landkreis Gießen, Fachdienst 50, Stab 2, Bildungs- und Teilhabeleistungen, Riversplatz 1-9, 35394 Gießen.
Weitere Informationen und Vordrucke sind auf der Internetseite des Landkreises Gießen (lkgi.de/Gesundheit Soziales Migration/Soziales/Bildung und Teilhabe) eingestellt. Dort sind alle Vordrucke auch online ausfüllbar. Hilfe bei der Antragstellung bieten in der Regel auch die Schulen.