Rundfunkbeitrag

Flüchtlinge vor Mahnungs-WelleGlotze (1)

Von Klaus Nissen

Das kann nicht nur Flüchtlingen passieren: Wer Post vom Beitragsservice der Rundfunkanstalten bekommt, ist in Gefahr. Die Chancen stehen gut, binnen kurzem der Verzweiflung anheim zu fallen.

Rundfunkbeitrag

Seit ein paar Wochen kümmere ich mich um zwei afghanische Familien. Sie sind im katholischen Pfarrsaal von Ober-Wöllstadt untergekommen. Sie lernen Deutsch und versuchen zu verstehen, wo sie gelandet sind. Vieles verstehen sie noch nicht.

Glotze (1)
Flüchtlinge müssen fürs Fernsehen nichts bezahlen – theoretisch. In der Praxis traktiert sie der Beitragsservice mit Geldforderungen. Foto: Nissen

Zum Beispiel, was im Brief steht, den der Kölner Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio an Rostan F. geschickt hat. Rostan stammt aus Kunduz und spricht nur wenig Deutsch. Mit fragend gerunzelter Stirn reichte er mir den Brief. Man habe von seiner Adresse erfahren, heißt es darin sinngemäß. Und: „Unter Ihrem Namen konnten wir für diese Wohnung kein Beitragskonto finden“. Er, Rostan, möge doch binnen binnen vier Wochen antworten. Sonst müsse er monatlich 17,50 Euro Rundfunkbeitrag zahlen.

Solche Briefe haben im vorigen Jahr viel Ärger gebracht. Sie landeten automatisch bei allen Flüchtlingen. Der Beitragsservice der Rundfunkanstalten bekommt die Adressen von den Meldeämtern. Nach einigen Monaten merkte man in Köln, dass die meisten Flüchtlinge nicht antworteten, weil sie kein Deutsch können. Und dass sie gar nicht in beitragspflichtigen Wohnungen leben, sondern in Sälen, Zelten, Industrie- und Sporthallen. Die Sozialarbeiter und die ehrenamtlichen Flüchtlingsbetreuer hatten ihre Mühe, die Löschung der Rechnungen zu veranlassen. Schließlich sind die Bezieher von Sozialleistungen vom Rundfunkbeitrag befreit.

Stets soll man dem Beitrag zustimmen

Trotzdem werden Rostan F. und viele andere Flüchtlinge weiter zur Kasse gebeten. Denn die Betreiber von Sammelunterkünften haben besseres zu tun, als dem Beitragsservice Briefe zu schreiben. So bleibt Rostan F. nichts anders übrig, als selbst einen Antrag auf Gebührenbefreiung zu stellen. Ich nahm mir vor, ihm dabei zu helfen. Ich rief – wie im Brief empfohlen – die Seite antworten.rundfunkbeitrag.de auf, um den Flüchtlingsstatus von Familie F. zu melden. Ich gab das Aktenzeichen und die Postleitzahl ein – dann durfte ich antworten. Leider gibt es dafür nur drei vorformulierte Sätze: Ich melde die Wohnung an, ich habe für diese Wohnung bereits ein Beitragskonto, und: Ein Familienangehöriger zahlt für diese Wohnung bereits Rundfunkbeiträge. Keine dieser Antworten ist richtig, und eine frei formulierte Antwort akzeptiert das Online-Formular nicht.

Was tun? Ich rief den Beitragsservice an. Ich nannte das Aktenzeichen und bat die Dame im Callcenter um einen Vermerk, dass Familie F. aus Afghanistan kommt und weder ARD noch ZDF bezahlen muss. „Das müssen Sie schriftlich tun“, wehrte die Dame ab. Das habe ich schon vergeblich versucht, antwortete ich. Da wurde die Dame pampig und legteGlotze (2) einfach auf.

Und jetzt? Ich rief Vanessa Zaher an, die Pressesprecherin und Verantwortliche für den Internet-Auftritt des Beitragssservice. Man könne im Netz auf die Schreiben des Beitragsservice gar nicht frei antworten, beklagte ich. Man brauche nun mal eine gewisse Standardisierung bei der Kundenkommunikation, entgegnete Vanessa Zaher freundlich. Schließlich meldeten sich täglich rund 65 000 Menschen beim Beitragsservice. Es sei doch möglich, „ergänzende Angaben“ zu machen. Ich legte auf und probierte es erneut. Ergebnis: Ergänzende Angaben kann ich auf dem Online-Formular nur dann machen, wenn ich vorher meine Bereitschaft angekreuzt habe, den Rundfunkbeitrag zu zahlen.

So bleibt nur noch die Möglichkeit, ganz altmodisch per Post einen formlosen Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nach Köln zu schicken. Fortsetzung folgt.

P.S.: Mit den Betreibern großer Sammelunterkünfte hat der Beitragsservice 2015 vereinbart, die Rechnungen gar nicht erst loszuschicken. Sofern ihm die Adressen dieser Unterkünfte gemeldet werden. Das gehe bei diesem Flüchtlingsandrang wohl in vielen Fällen unter, räumt Vanessa Zaher ein. Viele, viele Flüchtlinge werden also wie Rostan F. und seine Familie mit Rechnungen, dann mit Mahnungen und schließlich mit Vollstreckungsbefehlen konfrontiert. Wie viele sind es denn? fragte ich. „Das kann ich noch nicht sagen“, antwortete die Pressesprecherin. „Viele Flüchtlinge sind ja erst im Herbst nach Deutschland gekommen.“ Bis das Mahnverfahren im Vollstreckungs-Stadium ist, werde es noch eine Weile dauern.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert