Pflege

Infos über das neue Gesetz

Das neue Pflegestärkungsgesetz ist zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten, wie in den Medien ausführlich berichtet wurde. Was aber genau bewirkt das neue Gesetz? Welche Änderungen und Auswirkungen sich daraus für Betroffene ergeben, darüber informiert der Fachmann vom Pflegestützpunkt Nils Freitag, wie die Pressestelle des Landratsamtes Gießen ankündigt. (Foto: Bundesarchiv/Wikipedia)

 Nun fünf Pflegegrade

Der Pflegestützpunkt ist eine gemeinsame Einrichtung des Landkreises Gießen und des Verbands der Pflegekassen. Die Veranstaltung findet statt am Dienstag, 25. April 2017 um 17.30 Uhr im Pfarrsaal der katholischen Gemeinde St. Marien in Buseck-Großen-Buseck (Bismarckstraße 41). Der Pfarrsaal ist barrierefrei zugänglich. Der Eintritt ist frei. Der Vortrag wird sicherlich großes Interesse finden.

Folgende Informationen vor dem Vortrag vorweg: Mit dem neuen Pflegesetz wurden die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. „Der Gesetzgeber hat damit den tatsächlichen Herausforderungen in der häuslichen Pflege Rechnung getragen“, erläutert Hans-Peter Stock, Sozialdezernent des Landkreises Gießen. „Mit dem neuen Begriff für Pflegebedürftigkeit werden endlich psychische und geistige Beeinträchtigungen stärker berücksichtigt“, ergänzt Ruth Hoffmann, Altenhilfeplanerin beim Landkreis Gießen. Das bedeute insbesondere für Menschen mit Demenz und deren Angehörige eine deutliche Verbesserung.

Das seit Jahresanfang eingesetzte Begutachtungsverfahren durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) stellt die verbliebenen Fähigkeiten der zu Pflegenden in den Fokus statt wie zuvor die Beeinträchtigungen. Nils Freitag wird in seinem Vortrag auf das Verfahren zur Einstufung in die Pflegegrade eingehen und erklären, welche Fähigkeitsstörungen und welcher Hilfsbedarf dabei berücksichtigt werden.

Außerdem stellt der Experte die Hilfen vor, die beantragt werden können, und informiert über die Höhe von Pflegegeld und anderen Leistungsansprüchen. Denn mit dem neuen Pflegegesetz wurde auch die ambulante Versorgung gegenüber einer Pflege im Heim gestärkt und damit, so Ruth Hoffmann, „den Wünschen der meisten älteren Menschen Rechnung getragen, möglichst lange zu Hause gepflegt zu werden“.

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