Neues Messgerät in Gießen vorgestellt
Eigentlich wäre am 29. April 2020 der „Tag gegen Lärm“, der wegen der Corona-Pandemie jedoch ausfällt. Der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich nutzte den Gedenktag, um sich bei den von Fachleuten des Regierungspräsidiums (RP) über den in Eigenregie neu gebauten „RP-Lärmmessanhänger“ zu informieren.Effizientere Lärmbekämpfung
Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger können nun noch gezielter nachverfolgt werden, berichtet die RP-Pressestelle. „Der Anhänger kann mit seiner modernen Technik die Beschwerden objektivieren“, sagt RP Ullrich. Egal ob im freien Feld oder an einer großen Industrieanlage: Die Überwachung ist nun 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche möglich.
„Oftmals gaben die Bürgerinnen und Bürger zu bedenken, dass der Lärmpegel während unserer Messung nicht den tatsächlich sonst vorhandenen akustischen Belastungen entspricht“, berichtet die Abteilungsleiterin der Abteilung Umwelt Karin Ohm-Winter. Deshalb haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom zuständigen Dezernat für Immissionsschutz in eigener Regie die bereits vorhandene Messstation für die Anwendung in einem Messanhänger optimiert. Die Umbauten wurden dabei von den Sachbearbeitern des Lärm-Teams der Immissionsschutzdezernate vorgenommen.
Kompakt und bis ins Detail durchdacht bis hin zur Diebstahlsperre ist der Anhänger. Dieser ermöglicht nun eine Langzeitüberprüfung von Lärmbelastungen und höchste Flexibilität am Einsatzort. Eine Photovoltaikanlage versorgt die Messgeräte mit Strom. Um die Daten „just in time“ auswerten zu können, wurde ein Modem installiert. Die Internetverbindung bietet zugleich eine gezieltere Analyse der akustischen Überwachung. „Die Digitalisierung ermöglicht es uns, in aktuelle laufende Messungen reinzuhören und sofort bei Bedarf zu reagieren. Dies bietet uns eine viel effizientere Lärmbekämpfung als zuvor“, erläutert Dirk Meuser, Teamleiter im zuständigen RP-Dezernat.
Zeitgleich zur Messung des Lärms erfolgt eine Analyse der Wetterdaten wie z. B. des Umgebungsdrucks, der Windgeschwindigkeit und -richtung sowie der Luftfeuchtigkeit und -temperatur. „Auch das Wetter hat einen enormen Einfluss auf die Lärmbelastung. Je nach Richtung des Windes kann diese sich verändern“, sagt Dirk Meuser. Die Einsatzorte für den Lärmmessanhänger sind sehr verschieden: vom Industriegebiet bis zu Windkraftanlagen – die Digitalisierung und Technik lässt das RP nun ganz Ohr für alle möglichen akustischen Belastungen sein. Nähere Informationen zum Lärmmessanhänger sind über das Dezernat 43.2 für Immissionsschutz zu erhalten. Ansprechpartner ist RP-Mitarbeiter Dirk Meuser (Tel. 0641 303-4421).
Grenzwerte werden überprüft
Grundsätzlich gilt: Lärm soweit als möglich zu reduzieren. Deshalb wird jährlich am letzten Mittwoch im April der „Tag gegen Lärm“ veranstaltet. Dieses Jahr steht er unter dem Motto: „Ich bin ganz Ohr“. Das RP Gießen ist nicht nur in Sachen Lärmbelastungen im Immissionsschutz aktiv. Ein weiterer Schwerpunkt in der Mittelbehörde ist im Dezernat „Arbeitsschutz“ angesiedelt. Dort wird ein Fokus auf die Lärmbelastung am Arbeitsplatz gelegt.
Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 80 Dezibel muss etwa für die Beschäftigten ein geeigneter Gehörschutz als persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden. Das RP Gießen rät dazu, bei der Auswahl auf eine ausreichende Dämpfung als auch entsprechende Trageeigenschaften zu achten. Zudem können lärmreduzierte Arbeitsmittel wie Maschinen und Anlagen, Lärmdämmende Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzhauben, räumliche Abtrennung) und raumakustische Maßnahmen (Schallschutzdecke) dazu beitragen, Lärmbelastung zu verringern.