Gewaltopfer

Hilfe nach traumatischen Erlebnissen

Es gibt Ereignisse, die angesichts ihrer Gewalt erschüttern. Besonders diejenigen, die direkt betroffen sind. Viele Menschen holen sich Hilfe – und die kommt in solchen Fällen auch vom hessischen OEG-Trauma-Netzwerk. Seit nunmehr fünf Jahren bietet es Gewaltopfern psychotherapeutische Soforthilfe.

„2020 haben erneut viele Menschen die fachspezifische Behandlung in einer kooperierenden Trauma-Ambulanz in Anspruch genommen“, erklärt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich in einer Pressemitteilung anlässlich des Tags der Kriminalitätsopfer am Montag, 22. März 2021 .

Mehr noch: Wer in Deutschland einen gesundheitlichen Schaden durch eine Gewalttat erlitten hat, kann Versorgungsleistung 2021en im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) erhalten. Das Leistungsspektrum des OEG umfasst neben Heil- und Krankenbehandlungen auch Rentenleistungen. Entsprechende Anträge sind in Hessen an eines der sechs Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales, die der Fachaufsicht des Regierungspräsidiums Gießen unterstehen, zu richten.

Schnelle Hilfe notwendig

Im hessischen OEG-Trauma-Netzwerk können Gewaltopfer – vor der Gewährung von Versorgungsleistungen nach dem OEG – eine umfangreiche therapeutische Soforthilfe in Anspruch nehmen. „Jeder Betroffene innerhalb des Trauma-Netzwerks hat einen individuellen Schicksalsschlag erlitten. Diese Menschen brauchen vor allem schnelle und kompetente Hilfe, und zwar bereits vor einer Anerkennung durch die Versorgungsverwaltung“, betont RP Ullrich. Die Kooperationspartner, bestehend aus derzeit 18 Fachkliniken und Facheinrichtungen, stellen diese therapeutische Hilfe sicher.

Anspruchsberechtigt sind nicht nur die Geschädigten selbst, sondern auch deren Hinterbliebene. Also Ehepartner, Eltern oder Kinder sowie Nahestehende, das heißt Geschwister oder Menschen, die mit der geschädigten Person in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben. Aber auch wer bei der rechtmäßigen Abwehr einer Gewalttat gesundheitlich geschädigt worden ist, kann Leistungen beantragen beziehungsweise in Anspruch nehmen.

Therapie wird ermöglicht

„Jeder, der innerhalb Hessens Opfer einer Gewalttat geworden ist und einen Antrag auf Opferentschädigung bereits gestellt hat oder noch stellen möchte, kann eine der kooperierenden Einrichtungen für die Erwachsenen- sowie auch Kinder- und Jugendpsychiatrie aufsuchen und erhält dort, sofern notwendig, sofort therapeutische Hilfe“, sagt Ruth Böhr, Abteilungsleiterin und Leitende Ärztin im RP Gießen.

Der Umfang beträgt zunächst fünf Sitzungen, die bei Bedarf auf 15 (bei Kindern und Jugendlichen auf 18) erhöht werden können. Betroffene können sich direkt an die Einrichtungen wenden, aber auch die Versorgungsämter in Gießen, Kassel, Fulda, Frankfurt, Darmstadt und Wiesbaden stellen den Kontakt her und helfen weiter. 

Dauerhafte Störung vermeiden

„Gerade bei psychischen Traumata ist es wichtig, so früh wie möglich Maßnahmen der Krisenintervention einzuleiten, um dauerhafte seelische Störungen zu vermeiden oder zu mildern“, erläutert RP Ullrich. „Wir wollen alle Betroffenen ermutigen, die Hilfe des OEG-Trauma-Netzwerks in Anspruch zu nehmen. Ereignisse wie auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 oder in Hessen im Februar 2020 haben uns gezeigt, wie wichtig ein solches Angebot ist.“

Eine Übersicht aller kooperierenden Einrichtungen sowie weitere Informationen sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen www.rp-giessen.hessen.de unter der Rubrik „Soziales“ in den Bereichen „Versorgungsverwaltung“ und „Versorgung“ zu finden.

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