Geflügelpest rückläufig

Stallpflicht in Hessen aufgehoben

Die Aufstallungspflicht für Geflügel ist ab sofort im Landkreis Gießen aufgehoben. „Damit sind auch wieder Ausstellungen und Märkte mit Geflügel möglich“, sagt Hans-Peter Stock, Gesundheitsdezernent im Landkreis Gießen. Das aktuelle Geflügelpestgeschehen in Hessen ist rückläufig.

Weiterhin Vorsicht geboten

Der letzte infizierte Wildvogel wurde Ende März in Kassel gefunden. Deshalb hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26. April 2017 die Aufstallungspflicht in ganz Hessen, auch in den Risikogebieten, aufgehoben, teilt der Landkreis Gießen in einer Presseerklärung mit. Wie  auch der „Landbote“ berichtet hatte, waren unter anderem  in den mittelhessischen Kreisen und im Gebiet Rhein-Main Fälle von Geflügelpest gemeldet worden. Deshalb waren besondere Vorsichtsmaßnahmen notwendig, über die die zuständigen Behörden immer wieder informiert hatten. Zahlreiche Ausstellungen und Tierschauen waren konsequenterweise abgesagt worden. Jetzt hat sich die Situation verbessert – dennoch ist weiterhin Vorsicht und Vorbeugung geboten.

„Unabhängig von einer Aufstallung bietet die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen den besten Schutz vor einer Einschleppung der Geflügelpest in Vogelhaltungen“, erklärt Dr. Stefanie Graff, Sachgebietsleiterin Tierseuchenbekämpfung des Landkreises. Die für alle Geflügelhaltungen weiterhin geltenden allgemeinen und für Geflügelhaltungen mit weniger als 1000 Geflügeltieren bis zum 20. Mai 2017 weiterhin geltenden besonderen Biosicherheitsmaßnahmen, Registrierungs- und Dokumentationspflichten sind auf der Internetseite www.lkgi.de zu finden.

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