Leichte Verletzungen in Kitas
Wie reagiert man bei kleineren Verletzungen von Mädchen und Jungen in Kitas? Wie sind die Haftungsrisiken? Das Gesundheitsamt des Landkreises Gießen informiert darüber in einem Flyer.
Betreuungspersonal verunsichert
In Kindertagesstätten, Schulen oder anderen Betreuungseinrichtungen ziehen sich Kinder bisweilen kleinere Verletzungen zu, die keine ärztliche Hilfe erfordern. Sollen solche Verletzungen vor Ort versorgt werden? Dürfen die Betreuerinnen eine erste Wundversorgung leisten? Wenn ja, wie? Diese Fragen führten in der Vergangenheit bei den Aufsichtspersonen wegen befürchteter Haftungsrisiken immer wieder zu Unsicherheiten. „Bei der Erstversorgung sogenannter Bagatellverletzungen herrscht ein Klima der Angst, das ist unangemessen und nicht hilfreich“, meint der Laubacher Apotheker Fritz Rossbach. Sein Sohn verletzte sich selbst einmal leicht, wurde nicht versorgt und musste kurz darauf in ärztliche Behandlung, weil die Stelle bis zum Abend eiterte. Aufgrund dieser persönlichen Erfahrung hat sich Fritz Rossbach an das Gesundheitsamt des Landkreises Gießen und die Unfallkasse gewandt. Seine Initiative hat das Thema auf die Agenda gebracht und gezeigt, dass eine Hilfestellung zum Umgang mit sogenannten Bagatellverletzungen von Kindern erforderlich ist.
Wunden reinigen
„Wenn eine Betreuerin Kindern verantwortungsvoll erste Hilfe leistet, muss sie oder der Träger der Einrichtung grundsätzlich nicht befürchten, schadensersatzpflichtig zu werden oder gar wegen ‚falscher Hilfeleistung‘ bestraft zu werden“, stellte der Gesundheitsdezernent Dirk Oßwald beim Besuch einer Kindertagesstätte in Laubach nun richtig. Der kinder- und jugendärztliche Dienst des Landkreises Gießen hat kürzlich einen Flyer erarbeitet, der den Betreuerinnen helfen soll. Es wird zunächst eine Wundreinigung mit klarem Wasser, alternativ mit sterilen Natriumchlorid-Lösungen empfohlen. Desinfektionsmittel sollen nur bei frischen, oberflächlichen Wunden eingesetzt werden, um das Eindringen und die Vermehrung von Keimen zu verhindern. Anschließend sollen die Wunden mit einem Pflaster trocken abgedeckt oder verbunden werden. Diese Erstversorgung ist zulässig, dennoch wird den Betreuungseinrichtungen empfohlen, bei den Eltern der Kinder auf eine vorab hinterlegte, schriftliche Einverständniserklärung hinzuwirken, um jedes Haftungsrisiko von vornherein auszuschließen.
Weitere Informationen bei Dr. Eleonore Föller-Gaudier, Gesundheitsamt Landkreis Gießen, Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Riversplatz 1- 9, Gebäude D, 35394 Gießen, E-Mail:eleonore.foeller-gaudier@lkgi.de.
Den Flyer zum richtigen Umgang bei Bagatellverletzungen gibt es hier: lkgi.de/gesundheit-und-soziales.
Bildunterschrift:
Die Initiatoren des Projekts Dirk Oßwald, Fritz Rossbach und Elke Bär zusammen mit Claudia Schmidt (vorn links), der Leiterin der Kita „Wetterfeld“ aus Laubach. (Foto: Landkreis Gießen)